Überläufer

Gerstungen im Wartburgkreis: Thüringer Gemeinde erwägt Wechsel nach Hessen

Die grenznahe Kommune Gerstungen im Wartburgkreis ist mit den Bedingungen in Thüringen unzufrieden. Jetzt wird der Wechsel ins benachbarte Hessen geprüft.

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Die Gemeinde Gerstungen in Thüringen erwägt einen Wechsel nach Hessen.

Die Gemeinde Gerstungen in Thüringen erwägt einen Wechsel nach Hessen.

© Sebastian Kahnert/dpa

Die Gemeinde Gerstungen im Thüringer Wartburgkreis prüft einen Wechsel in das Nachbarbundesland Hessen. „Das Thema Wechsel des Bundeslandes ist von mir ins Gespräch gebracht worden“, sagte Bürgermeister Daniel Steffan (CDU), wie die hessenschau berichtet. Am kommenden Dienstag werde sich der Hauptausschuss der Gemeinde damit befassen.

Der Ausschuss entscheidet anschließend darüber, ob sich der Gemeinderat mit einer entsprechenden Beschlussvorlage auseinandersetzt.

Kritik an Straßen, Bahnausbau und Schulen

Steffan begründet den Vorstoß mit mehreren Punkten. Die Region südwestlich von Eisenach sieht er bei der Infrastruktur benachteiligt. Als Beispiele nannte er Straßen in „desolatem Zustand“ sowie Nachteile beim Ausbau der Bahnstrecke Bebra–Erfurt.

Zusätzlich kritisierte der Bürgermeister die Personalausstattung und den Unterrichtsausfall an den Schulen. „In Gerstungen ziehen immer mehr Familien ihre Konsequenzen – deren Kinder wechseln zunehmend auf hessische Schulen“, heißt es in einer Erklärung auf der Homepage der Gemeinde.

Steffan betonte zwar die Verbundenheit mit seiner Heimat, verwies aber auch auf die historisch enge Verflechtung mit Hessen. Mit dem Vorstoß sollten vor allem die Probleme Gerstungens deutlich gemacht werden. „Thüringen muss sich mehr Mühe geben, uns unterstützen und unserer großen Gemeinde, welche der Landtag so wollte, helfen – statt zu blockieren“, so Steffan. Gerstungen ist nach eigenen Angaben mit fast 150 Quadratkilometern die flächenmäßig größte Gemeinde Thüringens.

Hohe rechtliche Hürden für einen Länderwechsel

Ein Wechsel des Bundeslandes ist rechtlich anspruchsvoll. Eine Gemeinde kann nicht allein darüber entscheiden, zu welchem Land sie gehören möchte. Laut Artikel 29 des Grundgesetzes sind entsprechende Änderungen nur durch Staatsverträge der beteiligten Länder oder durch ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates möglich.

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Ein Präzedenzfall besteht laut Steffan bereits: Anfang der 1990er Jahre hätten mehrere Kommunen Thüringen in Richtung Sachsen verlassen.

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