BERLIN. An eine finanzielle Entlastung der Steuerzahler ist zwar nicht gedacht, aber zumindest der bürokratische Aufwand für die Erhebung von Steuern soll verringert werden: Heute beschließt das Bundeskabinett das Jahressteuergesetz 2008, das eine Reihe von Änderungen vor allem für die Lohnsteuer-Zahler mit sich bringt. Hier die wichtigsten Details des Gesetzes:------------------------------Elektronische Lohnsteuerkarte: Ab 2011 wird die bisherige Lohnsteuerkarte in Papierform vollständig durch eine elektronische Variante ersetzt. Dazu wird beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn eine zentrale Datenbank aller für die Berechnung der Lohnsteuer relevanten Daten angelegt (Religionszugehörigkeit, Freibeträge, Steuerklasse, Kinder). Bislang liegen die Daten nur in den einzelnen Meldebehörden vor. Durch die Verknüpfung der Lohnsteuerdaten mit der neuen, einheitlichen Steuer-Identifikationsnummer können die Daten von den Arbeitgebern abgerufen werden. Die Arbeitnehmer müssen sich also nicht mehr um Ausstellung und Weitergabe der Lohnsteuerkarte an ihren Arbeitgeber kümmern.Wie bereits am Dienstag berichtet sehen Datenschützer und Steuerexperten bei diesem Verfahren aber noch eine Reihe von Problemen mit dem Datenschutz. Der Hauptvorwurf: Es werden mehr Informationen erhoben und miteinander verknüpft als eigentlich notwendig ist. Das Bundesfinanzministerium ist sich dagegen sicher, dass der Datenschutz in dem Gesetz ausreichend beachtet worden ist. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar blieb gestern aber bei seiner Kritik und forderte Änderungen. Wer sich um seine Daten und einen möglichen Missbrauch sorgt, kann zumindest die Abrufmöglichkeit der Datensätze sperren lassen. Das Sammeln der Information und die zentrale Abspeicherung lässt sich dagegen nicht verhindern.Anteilsverfahren: Nach geltendem Recht können Ehepaare die Steuerklassen-Kombination IV-IV (bei etwa gleich hohem Einkommen) oder III-V (unterschiedliche Einkommenshöhen) wählen. In der Klasse V ergibt sich eine sehr hohe Steuerbelastung, die rein optisch die Aufnahme einer Beschäftigung unattraktiv macht. Um diese Hemmschwelle, von der vorwiegend Ehefrauen betroffen sind, abzubauen, wird ab 2009 das sogenannte Anteilsverfahren eingeführt. Dabei soll die Steuerlast von Anfang an genauer auf die Ehepartner verteilt werden. Jeder Ehepartner zahlt bei diesem Verfahren nur die Lohnsteuer, die auch wirklich auf sein Arbeitseinkommen entfällt. Wer zum Beispiel nur 20 Prozent des gemeinsamen Einkommens verdient, muss auch nur 20 Prozent der gemeinsamen Lohnsteuer abführen.Das Verfahren ist jedoch problematisch: Damit es funktioniert, muss der Arbeitgeber die prozentuale Aufteilung des gemeinsamen Einkommens kennen. Dadurch erfährt er, wie viel der Ehepartner verdient. Das könnte zum Beispiel bei Sozialplan-Verhandlungen von Nachteil sein. Daher ist das Anteilsverfahren nur freiwillig. Die bisher möglichen Steuerklassen-Kombinationen bleiben erhalten. Kritiker gehen davon aus, dass sich das neue Verfahren wegen der Datenschutz-Probleme nicht durchsetzen wird.Steuergestaltung: Eigentlich war vom Bundesfinanzministerium geplant, die Steuergestaltung durch den drastischen Schritt einer Beweislastumkehr einzudämmen: Jeder Unternehmer, der seine Gewinne ganz legal so gestaltet, dass er möglichst wenig Steuern zahlt, wäre in den Verdacht der Steuerhinterziehung gekommen. Er hätte von sich aus beweisen müssen, dass sein Vorgehen nur betriebswirtschaftliche, nicht aber steuerliche Gründe hat. Nach Protesten der Wirtschaft wurde die Regelung abgemildert. Jetzt muss die Finanzbehörde wie bisher eine "ungewöhnliche rechtliche Gestaltung" zur Steuerersparnis nachweisen. Dieser Nachweis wird ihr durch das neue Gesetz allerdings erleichtert. Erst danach muss der Steuerpflichtige beweisen, dass sein Vorgehen "beachtliche außersteuerliche Gründe" hat.------------------------------Foto: Die Steuererklärung ist heute schon elektronisch möglich. Künftig sollen die Daten noch enger vernetzt werden.
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