Die Feuerwehrleute sind zwar freigesprochen. Aber wirklich aufgeklärt ist der „Fall Ronja“ nicht. Der Prozess, der nun zu Ende ging, offenbarte gravierende Missstände. Die Feuerwehrleute arbeiteten mit dem Material, das ihnen die Behörde zur Verfügung stellte: kipplige Wagenheber und zu weiche Unterlegbohlen. Gemeinsame Übungen mit der BVG für solche Fälle fielen immer wieder aus. Und wenn sie stattfanden, dann nur unter „Laborbedingungen“ auf einem Betriebshof, nicht jedoch auf Schotter, wie er in Gleisen liegt.
Nach Ronjas Tod wollen BVG und Feuerwehr technisch aufrüsten
Bei solchen Havarien ist bislang unklar, wer wem was zu sagen hat. Für die Feuerwehrleute war es ein Aha-Erlebnis, dass ein BVG-Verkehrsmeister im Grunde gar keine Ahnung von der Technik hat und die Feuerwehr nicht mit dem nötigen Know-how vor Ort versorgen kann.
Es wäre zu einfach, Ronjas Tod auf eine Verkettung unglücklicher Umstände zu schieben oder nur auf schlechte Ausstattung bei Feuerwehr und BVG. Der Tod des Mädchens ist das Ergebnis von schlechter Organisation, falscher Routine und Ignoranz. Auch wenn es das Kind seinen Eltern nicht zurückbringt: Für dieses Organisationsverschulden zweier Staatsbetriebe müsste der Senat ihnen Millionen an Schmerzensgeld zahlen. Zumindest ist es eine gute Nachricht, dass Feuerwehr und BVG jetzt materiell aufrüsten und ihre Zusammenarbeit verbessern wollen.
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