Drogen

Giftige THC-Gummibärchen: Berliner Behörden warnen vor Konsum

Ein Todesfall und Fälle von Bewusstseinsstörung könnten im Zusammenhang mit einer noch unbekannten Substanz stehen, sagt das Berliner Drugchecking-Projekt.

Cedric Rehman
Cedric Rehman
5 Min
Fruchtgummi – oft, aber nicht immer harmlos.

Fruchtgummi – oft, aber nicht immer harmlos.

© imago

Sie sollen die Form eines Hanfblatts in grüner Farbe haben und stehen im Verdacht, eine tödliche Substanz zu enthalten. Das 2023 initiierte Berliner Drugchecking-Projekt zur Drogen-Analyse warnt auf seiner Internetseite vor Gummibärchen, die angeblich den berauschenden Cannabis-Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten sollen. Sie könnten aber mit einer viel potenteren und gefährlicheren Substanz versetzt sein, warnt die Berliner Gesundheitssenatsverwaltung.

Ein 42-Jähriger starb trotz eines Wiederbelebungsversuches durch Rettungskräfte am 22. September an der Kienitzer Straße im Neuköllner Schillerkiez. Er soll laut Angaben der Polizei zuvor das oben beschriebene Gummibärchen konsumiert haben.

Ein 40-jähriger Mann und eine 30-jährige Frau wurden wenige Tage zuvor in Friedrichshain-Kreuzberg offenbar nach dem Verzehr derselben berauschenden Süßware mit einer Bewusstseinsstörung in eine Klinik eingeliefert. Ärzte sollen das als Gegenmittel für Überdosen von Heroin und ähnlichen Stoffen eingesetzte Naloxon verabreicht haben, um den Zustand der Patienten zu stabilisieren.

Ein unbekannter Stoff führte zur Vergiftung

Die Gesundheitssenatsverwaltung gab inzwischen bekannt, dass bei den Betroffenen eine Vergiftung mit einem noch nicht bestimmten Opioid festgestellt wurde. So werden in der Medizin chemische Substanzen bezeichnet, die in der Wirkung dem Schmerz- und Betäubungsmittel Morphin gleichen. Unter anderem zählt auch die illegale Droge Heroin zu dieser Gruppe. Eine Opioid-Überdosis kann unter anderem eine tödliche Atemlähmung auslösen.

Open Source

Open Source

Sie haben etwas zu sagen? Senden Sie uns Ihren Text! 

Einreichen
Open Door

Open Door

Sie möchten ein Thema vorschlagen? Senden Sie uns Ihren Vorschlag!

Vorschlagen

Eine Vergiftung mit dem Cannabis-Wirkstoff THC bewirkt dagegen vorwiegend psychische Symptome wie etwa Verwirrung oder Verfolgungswahn. Eine tödliche Vergiftung mit dem Stoff gilt laut Experten als nahezu unmöglich und ist bis heute nicht medizinisch dokumentiert.

„Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch unklar, um welche Substanz es sich handelt“, erklärt eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Gesundheit im Zusammenhang mit den Vergiftungsfällen in Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg. Warnmeldungen seien an die Berliner Bezirke, Kliniken und Beratungsstellen ergangen, fügt sie hinzu.

Ermittler suchen nach Verkäufer

Laut Berliner Polizei laufen Ermittlungen über die Hintergründe. Unklar ist die Bezugsquelle der Gummibärchen. Auch nach der Teil-Legalisierung von Cannabis im Frühjahr 2024 bleibt der Verkauf von THC-haltigen Lebensmitteln mit berauschender Wirkung verboten. Es gibt allerdings eine Grauzone.

Händler verkaufen THC-Gummibärchen im Internet und verweisen auf die Nutzhanfgesetzgebung aus den 90er-Jahren. Hanf-Produkte dürfen in Einklang mit Richtlinien der EU in den Handel, wenn THC weniger als 0,3 Prozent des Produkt-Gewichtes ausmacht.

Ein Gummibärchen mit einem Gewicht von 10 Gramm könnte dem Gesetz zufolge 30 Milligramm THC enthalten. Die Menge reicht aus für einen berauschenden Effekt. Der Verkauf von Esswaren zu Rauschzwecken ist laut Meinung mancher Experten aber auch beim Einhalten der 0,3-Prozent-Grenze ein Verstoß gegen das 2024 in Kraft getretene Konsumcannabisgesetz und das Lebensmittelrecht.

Händler setzen halbsynthetische Stoffe ein

Händler gehen auch andere Wege, um Verbote zu umgehen. So werden Cannabis-Süßwaren auch neuartige Cannabinoide beigesetzt. Wirkstoffe wie HHC oder THC-P kommen in Kleinstmengen in Cannabis-Pflanzen vor. Sie werden in einem chemischen Prozess aus anderen im Hanf enthaltenen Stoffen halbsynthetisch hergestellt.

Einige der Substanzen dürfen wie HHC nicht mehr frei verkauft werden. Oft kommen in der Molekülstruktur leicht veränderte Stoffe aber nach kurzer Zeit wieder auf den Markt. Der Gesetzgeber liefert sich mit Händlern ein Katz-und-Maus-Spiel um Cannabinoide und andere sogenannte neue psychoaktive Stoffe.

Ein Gesetz aus dem Jahr 2016 verbietet den Verkauf berauschender Substanzen, die oft in der Wirkung verbotene Drogen nachahmen sollen. Aber die Behörden müssen sie dafür zunächst registrieren.

Substanzen sind 1000-fach so stark wie Morphin

Drogenberatungsstellen bereiten insbesondere künstliche Opioide wie Nitazene oder Orphine Sorgen. Einige der Stoffe sollen 1000-mal stärker als Morphin wirken. Die Unterschiede zwischen einer berauschenden und einer tödlichen Menge sind mit bloßem Auge kaum erkennbar.

Eine auch nur geringfügig ungleiche Verteilung der Opioide bei der Herstellung von Drogen kann im Vergleich zu etablierten Substanzen wie Heroin schneller zu einer tödlichen Überdosis führen.

In Berlin sind Todesfälle durch die neuartigen Substanzen bisher nicht bestätigt. In Deutschland sollen laut Angaben der Bundesregierung 2025 58 Menschen im Zusammenhang mit dem Konsum der Stoffe verstorben sein. Auch aus anderen europäischen Ländern werden Todesfälle berichtet. Besonders Lettland und Estland sind betroffen.

Berlin setzt auf Frühwarnung

Die Berliner Gesundheitssenatsverwaltung hat im vergangenen Jahr mit dem Runden Tisch für synthetische Opioide ein Gremium für den Umgang mit den neuen Stoffen am Drogenmarkt ins Leben gerufen. Noch ist unklar, ob es in Berlin nun den ersten Todesfall im Zusammenhang mit den Substanzen gegeben hat.

Nina Pritszens, Geschäftsführerin der Drogenberatungsstelle Vista, plädiert unter anderem für mehr Angebote für das Drugchecking sowie für einen niederschwelligen Zugang zu dem lebensrettenden Gegenmittel Naloxon als Konsequenzen aus der tödlichen Vergiftung mit einem mutmaßlich künstlichen Opioid. „Auch wenn sich der aktuelle Verdachtsfall bislang nicht bestätigt hat, zeigt er, wie wichtig eine vorausschauende Vorbereitung ist“, erklärt Pritszens.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]

Lesen Sie mehr zum Thema
weltbune Banner