Görlitzer Park

Görlitzer Park: Senat wehrt sich gegen Gerichtsentscheid zur Park-Öffnung

Die Umweltverwaltung hält den nächtlichen Zaun für unverzichtbar im Kampf gegen Drogenkriminalität. Nun soll die nächsthöhere Instanz entscheiden.

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Besucher sitzen bei Sonnenuntergang im Görlitzer Park.

Besucher sitzen bei Sonnenuntergang im Görlitzer Park.

© Christophe Gateau/dpa

Im Streit um die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks in Berlin hat die Senatsumweltverwaltung Beschwerde gegen einen Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts eingelegt. Die Behörde akzeptiert damit die Entscheidung nicht, wonach die Anlage vorerst geöffnet bleiben muss.

„Wir sind weiterhin fest davon überzeugt, dass der Zaun rund um den Görlitzer Park als ein wesentlicher Aspekt einer Gesamt-Strategie zur Bekämpfung von Kriminalität und insbesondere Drogendelikten wichtig und richtig ist“, teilte die Sprecherin der Umweltsenatsverwaltung, Petra Nelken, mit. Die Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz sei daher folgerichtig. Wann sich das Oberverwaltungsgericht mit der Sache befassen wird, ist offen.

Gericht sieht Bezirk zuständig

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Anfang Juni im Eilverfahren entschieden, dass der Senat die nächtliche Schließung formell rechtswidrig erlassen habe. Zuständig sei nicht der Senat, sondern das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg.

Damit hatten sich fünf Anwohner und Mitglieder des Bündnisses „Görli zaunfrei“ erfolgreich gegen die sogenannte Allgemeinverfügung vom Februar gewehrt, mit der der Senat die Öffnungszeiten des Parks festgelegt hatte. (mit dpa)

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