Der Rechtsstaat sagt, jeder sei gleich vor Recht und Gesetz. Sarkastische Zweifler werden einwenden, dass Recht haben nicht gleichbedeutend sei mit Recht bekommen.
Der Schöneberger Maler Götz Valien bekommt Recht. Vom Landgericht München I. Endlich, nach 14 Jahren. Oder, genau gezählt, sind es sogar schon 31 Jahre. Valien, damals Kinomaler in West-Berlin, hatte über seine Firma einen Auftrag erhalten. Er sollte ein Panorama malen: den Gastraum und an der Wand die Gemälde der illustren Stammgäste der legendären „Paris Bar“ in der Kantstraße, allen voran die Martin Kippenbergers (1953-1997), wie Valien Österreicher und mit dem Donnerhall-Ruf eines Partylöwen, Trinkers, Eulenspiegels und Bürgerschrecks.
Der Maler Götz Valien
Götz Valien, 1960 in Kitzbühel geboren, zum Maler ausgebildet an der Wiener Hochschule für Angewandte Kunst und Meisterschüler des „Phantastischen Realisten“ Wolfgang Hutter, war 1987 nach West-Berlin gegangen. Um seine kleine Familie zu ernähren, arbeitete er damals als Kinomaler. Kippenberger hatte das Bild der Paris Bar, sozusagen das Porträt seiner Partylocation, bei seinem Landsmann bestellt. Aus Rache gegen die Impresarios der renommierten Moderne-Schau „Metropolis“ im Gropius-Bau, Christos Joachimides und Norman Rosenthal. Die wollten ihn 1991 nicht dabeihaben. Der verschmähte Kippenberger machte daraufhin eine Gegenausstellung. Er und seine Künstlerfreunde hängten ihre Bilder an die Paris-Bar-Wand. Valien malte das gewünschte Gemälde 1992 und ein halbes Jahr später ein weiteres. Zuerst machte er Fotos: „Klar, dass man so ein Bild nicht vor Ort malen kann, es sollte aber hinterher so aussehen.“
Valien konnte das Motiv frei gestalten, gab der Szene „eine lebendige, warme, Atmosphäre“, wie das Gericht im Urteil attestiert. Und: Valien hat sein Signet in ein Tischbein gesetzt. Er malte 1993 noch eine dritte Variante, für sein eigenes Oevre. Valien hatte aus dem Deal mit Kippenberger Lohn bekommen, ein paar tausend Mark, wie es heißt. Aber 1997 starb Kippenberger und 2009 ging das „Paris-Bar“-Gemälde auf einer Londoner Auktion für 2,3 Millionen Pfund weg: Der tote Kippenberger, geschmückt mit fremden Federn. Valiens Mit-Urheberschaft wurde von der Nachlassverwalterin noch jahrelang ignoriert.
Nun nicht mehr. Das Münchner Urteil sagt, dass Valien als Mit-Urheber der Varianten 1 und 2 gilt. Von finanziellen Folgen war - noch- keine Rede. Für Valien ist das zumindest der erste Schritt- eine Frage der Ehre.
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