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Stadtgeschichte

Großbaustelle Verwaltung für Bürger: Gelingt jetzt die Berliner Jahrhundertreform?

Die Zeiten sind schlecht – das sind gute Zeiten für Erneuerung. Der Senat bringt das Landesorganisationsgesetz auf den Weg. Eine lange Geschichte des Scheiterns.

Maritta Adam-Tkalec Maritta Tkalec
9 Min
Ein Stapel mit Akten liegt am Finanzgericht Berlin-Brandenburg.

Ein Stapel mit Akten liegt am Finanzgericht Berlin-Brandenburg.

© Patrick Pleul/dpa

Sollte es dem schwarz-roten Senat jetzt tatsächlich gelingen, die Verwaltungsblockade zu lösen, die Berlin seit der Wiedervereinigung der Stadt plagt und desaströs wirkt? Jetzt endlich, kurz vor Weihnachten, brachte der Senat ein Landesorganisationsgesetz auf den Weg, eines der großen Projekte, wie der Regierende Bürgermeister Kai Wegner sagte. Ein zentrales Vorhaben aller Stadtregierungen seit der Jahrtausendwende: Im März 2000 hatte der CDU/SPD-Senat unter Eberhard Diepgen eine unabhängige Experten-Kommission unter Rupert Scholz (CDU) eingesetzt, die Empfehlungen zu „strukturellen Veränderungen der Berliner Verwaltung“ vorlegen sollte. Das tat sie – ohne praktische Folgen.

Als Behörden-Pingpong wird das Übel viel zu niedlich beschrieben, aber immerhin erfasst der Begriff den Kern des Übels: die in der zweigliedrigen Struktur – hier Senat, dort Bezirke – begründete, organisierte Unzuständigkeit. Praktisch formuliert: Einer schiebt dem anderen Zuständigkeiten und Verantwortungen zu. So kommt, was jeder im Alltag erlebt: Kleinste Maßnahmen wie das Aufmalen eines Zebrastreifens vor einer Schule dauern Jahre, selbst simple Bürgerdienste können sich als Hindernisparcours erweisen. Die Anläufe zur Neuordnung scheiterten, weil einerseits keiner Kompetenzen (also Macht) abgeben will, andererseits scheute man die Übernahme von Verantwortung.

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