Großbritannien

Nach Ramadan-Streit: Serienvergewaltiger gewinnt Prozess gegen britischen Gesundheitsdienst

Der zu lebenslanger Haft verurteilte Somalier klagte wegen der Schmerzmittelausgabe im Ramadan. Die Richter gaben ihm recht, obwohl sie seine behaupteten Beschwerden nicht glaubhaft fanden.

5 Min
Das Gefängnis HMP Birmingham in Großbritannien. Hier begann 2019 der Rechtsstreit um die Medikamentenausgabe während des Ramadan.

Das Gefängnis HMP Birmingham in Großbritannien. Hier begann 2019 der Rechtsstreit um die Medikamentenausgabe während des Ramadan.

© Matt Clarke/imago

Ein wegen mehrfacher Vergewaltigung zu lebenslanger Haft verurteilter Mann hat in Großbritannien einen Rechtsstreit gegen den staatlichen Gesundheitsdienst gewonnen. Der aus Somalia stammende Dahir Ibrahim hatte geklagt, weil er während des islamischen Fastenmonats Ramadan ein verschriebenes Schmerzmittel nicht zu den vorgeschriebenen Zeiten einnehmen wollte. Er sah sich dadurch wegen seiner Religion diskriminiert.

Der Hintergrund: Während des Ramadan verzichten fastende Muslime von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang auch auf die Einnahme von Medikamenten. Ibrahim sollte das opioidhaltige Schmerzmittel Codein jedoch morgens und am späten Nachmittag unter Aufsicht des Gefängnispersonals einnehmen. Wegen des Missbrauchsrisikos durfte er es nicht mit in seine Zelle nehmen, um es nach Sonnenuntergang einzunehmen.

Der High Court bestätigte am 29. September eine frühere Entscheidung zugunsten des Häftlings, wie aus dem veröffentlichten Gerichtsurteil hervorgeht. Besonders bemerkenswert: Die Richter hielten Ibrahims behauptete Entzugserscheinungen nicht für glaubhaft. Dennoch stellten sie eine religiöse Diskriminierung fest. Ausschlaggebend war, dass der Gesundheitsdienst nicht ausreichend geprüft hatte, ob das Medikament auch nach Sonnenuntergang unter Aufsicht ausgegeben werden konnte.

Vergewaltiger entging Abschiebung und griff erneut Frauen an

Ibrahim hat eine schwere kriminelle Vergangenheit. Bereits 2006 wurde er in Birmingham wegen Vergewaltigung zu zehn Jahren Haft verurteilt. Nach seiner Entlassung konnte er eine geplante Abschiebung nach Somalia erfolgreich anfechten und durfte in Großbritannien bleiben.

2014 griff er erneut zwei Frauen in Birmingham an. Die Überfälle ereigneten sich innerhalb von sechs Wochen. Nach damaligen Berichten des Irish Examiner vergewaltigte und misshandelte Ibrahim die Frauen. Beide Opfer erlitten Verletzungen. Passanten kamen ihnen zu Hilfe und alarmierten die Polizei.

Die Ermittler fanden belastende DNA-Spuren unter den Fingernägeln eines Opfers, an einem zerbrochenen Messer und an einer Bissverletzung der zweiten Frau. Auch Kleidungsstücke und Videoaufnahmen brachten Ibrahim mit den Taten in Verbindung. Kurz vor Beginn seines Prozesses bekannte er sich schuldig.

Ibrahim wurde wegen der Vergewaltigung von insgesamt drei Frauen verurteilt. Bereits 2006 erhielt er eine zehnjährige Haftstrafe, nachdem er eine Frau während eines Übergriffs zweimal vergewaltigt hatte. Nach seiner Entlassung vergewaltigte er 2014 zwei weitere Frauen und wurde dafür 2016 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Schmerzmittel während des Ramadan: Häftling zieht vor Gericht

Der neue Rechtsstreit geht auf den Mai 2019 zurück. Ibrahim saß damals im Gefängnis HMP Birmingham und erhielt wegen Knieschmerzen das opioidhaltige Schmerzmittel Codein.

Wegen seiner berauschenden Wirkung und des Missbrauchsrisikos durfte das Medikament nicht unbeaufsichtigt in der Zelle aufbewahrt werden. Stattdessen mussten Häftlinge ihre Dosis zu festgelegten Zeiten unter Aufsicht des medizinischen Personals einnehmen.

Die Ausgabe erfolgte morgens gegen acht Uhr und am späten Nachmittag gegen 17 Uhr. Während des Ramadan lagen beide Termine allerdings in der Fastenzeit, in der gläubige Muslime tagsüber auf Essen, Trinken und die orale Einnahme von Medikamenten verzichten.

Open Source

Open Source

Sie haben etwas zu sagen? Senden Sie uns Ihren Text! 

Einreichen
Open Door

Open Door

Sie möchten ein Thema vorschlagen? Senden Sie uns Ihren Vorschlag!

Vorschlagen

Ibrahim verlangte deshalb eine andere Regelung. Am 6. Mai 2019 erklärte er einer Krankenschwester, dass er seine Codein-Dosis wegen des Fastens nicht einnehmen könne. Die Mitarbeiterin teilte ihm mit, er müsse das Medikament entweder sofort unter ihrer Aufsicht einnehmen oder darauf verzichten. Der Häftling entschied sich gegen die Einnahme. In den folgenden Tagen wiederholte sich die Situation.

Am 9. Mai verschrieb ein Gefängnisarzt ersatzweise Paracetamol, das Ibrahim ab dem folgenden Tag in seiner Zelle einnehmen durfte. Später erhielt er zusätzlich das nicht opioidhaltige Schmerzmittel Nefopam.

Dennoch klagte Ibrahim gegen den Gesundheitsdienst. Er argumentierte, die Regelung verletze seine Religionsfreiheit und diskriminiere ihn als Muslim. Außerdem behauptete er, wegen des Verzichts auf Codein unter Entzugserscheinungen wie Durchfall, Schüttelfrost und Fieber gelitten zu haben.

Gericht glaubt Häftling nicht – gibt ihm trotzdem recht

Mit seinen Angaben zu den gesundheitlichen Folgen konnte Ibrahim die Richter nicht überzeugen. Nach Auswertung medizinischer Gutachten kam das zuständige Gericht zu dem Schluss, dass der Häftling durch das Absetzen von Codein keine Entzugserscheinungen erlitten hatte.

Seine Schilderungen der Beschwerden zwischen dem 6. und 15. Mai hielt das Gericht nicht für glaubhaft. Symptome, die am 16. Mai tatsächlich aufgetreten waren, gingen nach Einschätzung der Richter vermutlich auf eine vorübergehende Magen-Darm-Infektion zurück.

Auch eine unmittelbare Verletzung seiner Rechte auf Privatleben und Religionsausübung stellten die Richter nicht fest. Ibrahim hatte während des gesamten Ramadan fasten können und eine medizinisch ausreichende alternative Schmerzbehandlung erhalten.

Trotzdem entschied das Gericht, dass der Gesundheitsdienst gegen das Diskriminierungsverbot aus Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hatte.

Entscheidend war nach Auffassung der Richter nicht, dass Ibrahim ein Anspruch auf Codein zu jeder gewünschten Uhrzeit zugestanden hätte. Vielmehr hatte der Gesundheitsdienst versäumt, mögliche alternative Verfahren zur beaufsichtigten Medikamentenausgabe nach Sonnenuntergang ernsthaft zu prüfen.

Dabei existierten im Gefängnis bereits Sonderregelungen für Häftlinge, die spätabends eintrafen und Medikamente benötigten.

Besonders aufschlussreich war ein Vorfall aus dem Jahr 2024: Als Ibrahim für seinen Zivilprozess vorübergehend nach Birmingham zurückgebracht wurde, erhielt er während des Ramadan tatsächlich nach Sonnenuntergang Codein unter Aufsicht. Dies geschah allerdings im Rahmen einer Sonderregelung für spät eintreffende Gefangene.

Keine Entschädigung trotz erfolgreicher Diskriminierungsklage

Der Gesundheitsdienst hatte argumentiert, eine Medikamentenausgabe nach Sonnenuntergang sei aus Sicherheits- und Personalgründen kaum möglich. Die Richter ließen das nicht gelten: Die Verantwortlichen hätten mögliche Alternativen nicht ausreichend geprüft.

Bereits im September 2025 hatte ein Gericht eine mittelbare religiöse Diskriminierung festgestellt. Die Berufung des Gesundheitsdienstes wies der High Court am 29. September 2026 zurück.Eine finanzielle Entschädigung erhielt Ibrahim allerdings nicht. Da seine behaupteten Entzugserscheinungen und andere gesundheitliche Schäden nicht nachgewiesen wurden, blieb es bei der gerichtlichen Feststellung der Diskriminierung. Eine Pflicht zur unbeaufsichtigten Ausgabe opioidhaltiger Medikamente ergibt sich aus dem Urteil ebenfalls nicht.

Der High Court betonte den Einzelfallcharakter seiner Entscheidung. Dass Ibrahim wegen schwerster Sexualstraftaten lebenslang in Haft sitzt, änderte an seinem Anspruch auf Schutz vor religiöser Diskriminierung nichts.

Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]

Lesen Sie mehr zum Thema
weltbune Banner