Grundstücks-Affäre: Justizministerin weist Lügen-Vorwurf zurück

Flucht nach vorn

Andrea Beyerlein
3 Min

POTSDAM. Als Beate Blechinger 2004 zur Justizministerin aufstieg, schlug ihr vor allem Häme entgegen. Kaum jemand traute der Lehrerin das Amt zu. Mittlerweile wird zumindest in Justizkreisen mit großer Achtung von der 59-jährigen CDU-Politikerin gesprochen. Dass sie in den vergangenen Tagen zum ersten Mal ernsthaft in Bedrängnis geraten ist, hat denn auch wenig mit ihrer Amtsführung zu tun, aber eine Menge mit fehlendem politischem Gespür.Vier Tage hat es gedauert. Vier Tage lang glaubte die Justizministerin, es reiche aus, auf den Vorwurf, in Immobilienschiebereien verstrickt gewesen zu sein, mit dem Verweis auf alte Stellungnahmen zu reagieren. Diesen Vorwurf hatte das Nachrichtenmagazin Der Spiegel erhoben. Gestern sah Beate Blechinger - auch nach viel Überzeugungsarbeit durch die Staatskanzlei - schließlich ein, dass es Zeit für eine persönliche Stellungnahme wird. Nun wirft die Ministerin dem Spiegel vor, "wider besseres Wissen einen falschen Eindruck erweckt" zu haben. Sie prüfe rechtliche Schritte, erklärte die Ministerin in Potsdam.Immer wieder einmal, zuletzt nach ihrer Rückkehr in die Landespolitik 1999 unter Jörg Schönbohm, waren der vormaligen Chefin der CDU-Landtagsfraktion die Grundstücksgeschäfte ihres früheren Ehemannes vorgehalten worden. Der hatte Ende 1990 in Fredersdorf (Märkisch-Oderland), dem Heimatort des damals noch verheirateten Paars, zum Schnäppchenpreis von nur 4 000 D-Mark ein 400 Quadratmeter großes Baugrundstück gekauft. Die Sonderkonditionen für Einheimische, die diesen äußerst günstigen Kaufpreis ermöglichten, hatte Karl-Heinz Blechinger noch kurz vor der deutschen Wiedervereinigung als Gemeinderatsmitglied selbst mit geschaffen.Beate Blechinger hat stets beteuert, sie habe mit diesem Geschäft nichts zu tun gehabt. Auch nicht mit einem weiteren Grundstückskauf ihrer Tochter im Jahr darauf. Ihr "ich habe nichts unterschrieben" stand jetzt aber zumindest in Frage, weil der Spiegel auf ein Notarprotokoll zur Beleihung des Geschäftsgrundstückes aus dem Jahr 1993 verweist, das die heutige Ministerin mit unterschrieben hat und in dem sie auch als Eigentümerin aufgeführt wird.Blechinger stellte gestern klar, dass es in diesem Fall darum gegangen sei, einen Kredit für den Bau eines Geschäftshauses über 300 000 Mark für den Ehemann abzusichern. Dies sei sowohl über das allein in seinem Besitz befindliche Grundstück geschehen als auch über das schon 1972 erworbene Privatgrundstück der Eheleute. Darauf habe seinerzeit die Bank bestanden. Die Bezeichnung als Eigentümerin beziehe sich allein auf dieses Privatgrundstück, sagte die Ministerin. Das gehe aus dem Zusammenhang klar hervor. "Der Vorwurf, ich hätte 1999 die Unwahrheit gesagt, entbehrt jeder Grundlage", sagte Blechinger - vier Tage, nachdem er zum ersten Mal erhoben wurde.Noch immer ist Beate Blechinger pikiert. Die Justizministerin mag nicht einsehen, dass sie sich immer wieder zu einer Angelegenheit äußern soll, die für sie längst abgeschlossen ist - politisch und privat. In keiner Weise habe sie von den Grundstückskäufen profitiert, betonte die Ministerin gestern noch. Auch nach ihrer Scheidung nicht.Für den Generalsekretär der SPD, Klaus Ness, ist "ein Großteil der offenen Fragen damit abgeräumt". Blechinger dürfe nicht für die Geschäfte ihres Ex-Ehemannes "in Kollektivhaft" genommen werden. Die moralische und politische Wertung jener Schnäppchenkäufe in Wendezeiten, als viele Ostdeutsche den Ausverkauf der DDR fürchteten, dürfe ohnehin nicht allein aus heutiger Sicht erfolgen. Der Rechtspolitiker der Linkspartei, Stefan Sarrach, hält sich noch zurück. Wenn sich die Vorwürfe so leicht entkräften ließen, sagte er, werde es der Ministerin ein Leichtes sein, die entsprechenden Dokumente im Rechtsausschuss vorzulegen: "Dann ist alles vom Tisch."------------------------------Foto: Beate Blechinger, Justizministerin

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