Zahlen die Berliner zu viel für das Wasser, vor allem für das Abwasser? Diese Frage beschäftigt zurzeit das Landgericht Berlin, denn dort klagt die Wohnungsbaugesellschaft Howoge gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB). Die Howoge hält die Tarife für überzogen und hat ein entsprechendes Gutachten des Frankfurter Wissenschaftlers Erik Gawel vorgelegt. Die Wasserbetriebe widersprechen dieser Einschätzung und wollen an ihrer Tarifkalkulation festhalten.Gawel kommt in seinem rund 130-seitigen Gutachten, das am Freitag bekannt wurde, zu dem Ergebnis, dass die Abwassergebüh-ren in den Jahren 2004 bis 2006 um drei bis zehn Prozent überhöht waren. Gawel, der als Professor für Volkswirtschaftslehre in Frankfurt am Main tätig ist, zweifelt das Modell zur Berechnung der Abschreibungen an und hält die Verzinsung für das betriebsnotwendige Kapital für zu hoch. Nach Berechnungen des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) ergibt sich aus dem Gutachten, dass die Berliner rund 90 Millionen Euro zu viel für ihr Abwasser und Niederschlagswasser gezahlt haben. Auch der BBU beklagt seit Langem, dass die Wassertarife in Berlin am höchsten sind - vergleicht man die zehn größten deutschen Städte miteinander. So muss ein durchschnittlicher Haushalt in Berlin mit einem Verbrauch von hundert Kubikmetern für Wasser und Abwasser pro Jahr fast 200 Euro mehr zahlen als in Köln oder München. Und zu Beginn kommenden Jahres sollen die Wasserpreise erneut um 1,9 Prozent steigen.Die Berliner Wasserbetriebe weisen den Verdacht, die Abwassertarife seien zu hoch kalkuliert, zurück. "Dem ist natürlich nicht so", erklärte BWB-Sprecher Stephan Natz am Freitag. Das von Gawel erstellte "Privatgutachten" enthalte keine neuen Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Tarifkalkulation der BWB. "Es ist schlicht die Meinung einer Streitpartei in einem laufenden Verfahren", sagte Natz.Nach Einschätzung der Wasserbetriebe wird die Howoge mit ihrem Prozess keinen Erfolg haben. Denn zu den von Gawel angesprochenen Sachverhalten - Abschreibung und Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals - gibt es schon Gerichtsurteile. So bestätigten das Bundesverwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht in Münster in anderen Fällen die Modelle, wie sie auch in Berlin gehandhabt werden. "Wir sehen dem Ausgang des Verfahrens deshalb vertrauensvoll entgegen", sagte Natz. Ein Urteil im Prozess der Howoge gegen die Wasserbetriebe ist erst im nächsten Jahr zu erwarten.Die Berliner Wasserbetriebe und auch die Berliner Stadtreinigung müssen nach der jüngsten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ihre Tarifkalkulation künftig veröffentlichen. Die Wasserbetriebe arbeiten derzeit an einer Broschüre, in der die "Grundlagen" der Tarifkalkulation offengelegt werden sollen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen nicht gelüftet werden. Der Senat kündigte angesichts des Urteils an, dass er auf eine "größtmögliche Transparenz" achten werde.------------------------------"Wir kalkulieren die Tarife strikt nach den rechtlichen Vorgaben."Stephan Natz, Sprecher der Berliner Wasserbetriebe
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