In der Post liegt ein neuer Gebührenbescheid, diesmal vom Wasser- und Bodenverband "Uckermark Havel". Damit erfährt der Empfänger des Briefes erst mal, daß es das Unternehmen überhaupt gibt und daß es auch noch Geld von ihm haben will. In dem Schreiben werden fünf Gesetze, Vorschriften und Satzungen aufgeführt, die zum Abkassieren ermächtigen. Dazu die Größe eines Landstücks, um das es geht. Der Adressat reimt sich zusammen, daß es um seine Parzelle im Brandenburgischen geht, auf der sein Wochenendhäuschen steht. Eine Leistung von exakt fünf Pfennigen erbringt der Verband pro Jahr dafür. Doch die Mindestgebühr beträgt fünf Mark, die sollen überwiesen werden. So muß der Grundstückseigner also das Hundertfache der tatsächlichen Summe bezahlen. Hat er am Ende gedacht, die fünf Pfennige werden ihm geschenkt? Korrektheit muß sein. +++
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