Cottbus. Der Belegungsstopp für die Heime der Haasenburg GmbH wird vom Verwaltungsgericht Cottbus überprüft. „Bei uns ist ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eingegangen“, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Es sei noch unklar, wann die zuständige 5. Kammer über den Eilantrag entscheide. Die Haasenburg GmbH wehrt sich gegen Maßnahmen von Brandenburgs Bildungs- und Jugendministerium. Dieses hatte in der vergangenen Woche wegen Misshandlungsvorwürfen eine Aufnahme neuer Kinder und Jugendlicher untersagt. Zudem hatte Ministerin Martina Münch (SPD) drei Erziehern eine weitere Tätigkeit in den Heimen verboten. (dpa)
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