„Das Instrument hat sich als ganz wesentlicher Baustein für die Stärkung der Vorsorge und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit im zurückliegenden Winter erwiesen“, hieß es zur Begründung. „Es soll daher verlängert werden, da es für die Stärkung der Vorsorge auch weiterhin von hoher Bedeutung ist.“ Die notwendigen Arbeiten an einem Referentenentwurf zur Verlängerung liefen.
Das Gesetz sieht vor, dass am 1. Oktober eines Jahres die deutschen Gasspeicher zu 85 Prozent gefüllt sein müssen, am 1. November zu 95 Prozent und am 1. Februar zu 40 Prozent. Dafür sind zunächst die Speicherbetreiber zuständig. Wenn dies nicht gelingt, kommt eine Tochtergesellschaft der deutschen Gaspipeline-Betreiber zum Zug, die Trading Hub Europe.
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