Gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah ist ein Haftbefehl erlassen worden. Dies bestätigte eine Sprecherin des Amtsgerichts in Chemnitz.
Mitte Juli sollte Maximilian Krah einer Gerichtsvollzieherin in Chemnitz seine Vermögensauskunft geben. Der AfD-Bundestagsabgeordnete erschien nicht. Die Folge: ein Haftbefehl gegen Maximilian Krah, erlassen vom Amtsgericht Chemnitz.
Auslöser ist keine Straftat. Es geht um 296,26 Euro offene Prozesskosten – aus einem Streit mit Satiriker Jan Böhmermann über Champagner auf dem Oktoberfest. Ob der Haftbefehl vollstreckt werden kann, hängt nun an Krahs Immunität als Abgeordneter.
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Warum das Amtsgericht Chemnitz den Haftbefehl erließ
Mitte Juli hatte eine Gerichtsvollzieherin Krah zur Vermögensauskunft geladen. Der Abgeordnete blieb ihm fern. Daraufhin legte sie dem Gericht den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls vor.
Zuständig ist das Amtsgericht Chemnitz, weil dort Krahs Wahlkreis liegt. Das Gericht bestätigt den Vorgang, äußert sich zum Ergebnis aber nicht. Es handle sich um ein nicht-öffentliches Verfahren, so eine Sprecherin.
Worum es im Streit mit Böhmermann geht
Am Ursprung steht eine Hörerzuschrift. In seinem Podcast „Fest und Flauschig“ las Böhmermann die Nachricht eines Hörers vor: Krah habe auf dem Oktoberfest im Käfer-Zelt 200 Flaschen Champagner bestellt.
Krah wollte diese Behauptung verbieten lassen und zog vor Gericht. Sein Argument laut Urteil: Eine solche Bestellung stehe für „Großspurigkeit, Selbstdarstellung und ein starkes Geltungsbedürfnis“ und könne sein Persönlichkeitsrecht berühren.
Warum Krah den Prozess gegen Böhmermann verlor
Das Landgericht Düsseldorf wies Krahs Unterlassungsklage ab. Entscheidend war, dass Böhmermann im Podcast deutlich machte, lediglich eine Zuschrift vorzulesen.
Zudem korrigierte er kurz nach Veröffentlichung: Nach Recherchen seien es nicht 200, sondern „rund 50“ Flaschen gewesen. Eine Verletzung von Krahs Persönlichkeitsrecht sah das Gericht deshalb nicht.
Wie viel Geld noch offen ist
Bezahlt hat Krah die Prozesskosten nicht freiwillig. Rund 5000 Euro musste Böhmermann zunächst über ein Vollstreckungsverfahren eintreiben. Krah überwies das Geld Anfang des Jahres – über das Konto seines Sohnes. „Ich habe gezockt“, sagte er damals auf Anfrage von t-online. Er habe so spät wie möglich zahlen wollen. Offen sind nun weitere 296,26 Euro.
Vollstrecken lässt sich der Haftbefehl nicht ohne Weiteres. Als Bundestagsabgeordneter genießt Krah Immunität. Laut Gerichtssprecherin wird derzeit geprüft, ob die dafür nötige Aufhebung der Immunität beantragt werden soll. Erst danach würde sich zeigen, ob aus dem Papier tatsächlich Konsequenzen folgen.
Was Maximilian Krah zu dem Haftbefehl sagt
Krah gibt sich überrascht. Er habe bereits im Januar gezahlt und seinen Anwalt um Klärung gebeten, teilte er der Deutschen Presse-Agentur mit. „Offenbar geht es um einen zusätzlichen Kleinbetrag an Kosten, den ich nun zahlen werde“, so Krah. Böhmermann hält er für einen „Widerling“. Er zahle deshalb nur nach Prüfung – „Rückforderung bleibt vorbehalten“.
Im Februar dieses Jahres gab es erneut Durchsuchungen bei Krah. Hintergrund sind die Ermittlungsverfahren gegen Krah wegen der Tatvorwürfe der Bestechlichkeit als Mandatsträger im Europäischen Parlament und der Geldwäsche sind im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen w
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