Handwerk fordert Klarheit vom Finanzministerium

Regelungen zu Steuerbonus noch offen

Timot Szent-Ivanyi
2 Min

BERLIN. Das Handwerk drängt das Bundesfinanzministerium, endlich konkrete Vorschriften für die beschlossene steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in Privathaushalten zu erlassen. Auch vier Monate nach der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes gebe es noch immer viele offene Fragen für Betriebe und Kunden, beklagte der Steuerexperte des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Matthias Lefarth. "Wir haben ein gemeinsames Interesse daran, dass die Neuregelung ein Erfolg wird und Schwarzarbeit zurückgedrängt wird", sagte er der Berliner Zeitung. Das setze aber voraus, dass überall Klarheit über die Rechtslage bestehe.In dem im April von der großen Koalition beschlossenen "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung" ist vorgesehen, dass es für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen in Privathaushalten eine Steuerermäßigung gibt. Rückwirkend zum 1. Januar 2006 können 20 Prozent der Arbeitskosten in Höhe von maximal 3 000 Euro jährlich (Höchstbetrag also 600 Euro) von der Steuerschuld abgezogen werden.Details darüber, welche Arbeiten genau begünstigt sind oder wie die Rechnung aussehen muss, sind nicht geregelt. Derartige Vorschriften werden üblicherweise vom Bundesfinanzministerium (BMF) in so genannten "BMF-Schreiben" erlassen, die dann auch im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de heruntergeladen werden können.Vertröstet auf SeptemberDer ZDH hat bereits in mehreren Briefen an das Finanzministerium konkrete Regelungen angemahnt. Anfang Juni sagte dann Staatssekretär Axel Nawrath in einem Schreiben eine "möglichst zeitnahe Veröffentlichung" eines entsprechenden BMF-Schreibens zu. Passiert ist das aber bisher noch nicht. Nach Angaben des ZDH hat das Finanzministerium mittlerweile die Veröffentlichung für September angekündigt.Offen ist nach Ansicht des Handwerksverbands unter anderem, wie der Anteil der Arbeitskosten in der Gesamtrechnung des Handwerkers ausgewiesen werden muss, damit der Betrag später auch wirklich vom Finanzamt korrekt anerkannt werden. Der ZDH hält dabei einen prozentualen Wert oder die Angabe eines absoluten Betrags für ausreichend. Unklarheiten bestehen laut Verband aber auch bei Handwerkerarbeiten, die nicht direkt in einem räumlichen Zusammenhang mit dem Haus oder der Wohnung des Auftrag gebenden Privathaushalts erbracht werden.Als Beispiel nennt der ZDH einen Fensterbauer, der in einem Privathaus ein altes gegen ein neues Fenster austauscht, das er selbst in seiner Werkstatt hergestellt hat. Hier stelle sich die Frage, ob nur die Arbeitskosten beim Einbau des Fenster begünstigt seien oder auch die Kosten bei der Herstellung. Nach Meinung des ZDH kann die Leistung des Fensterbauers nur zusammenhängend bewertet werden. Daher müssten die gesamten Arbeitskosten begünstigt sein, fordert der Verband.------------------------------Foto: Handwerker-Kosten können neuerdings die Steuerschuld mindern.

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