Vom neuen Schuljahr an müssen viele Schüler in Sachsen ihr Handy im Unterricht in der Tasche lassen. Das Handyverbot in Sachsen gilt ab dem 17. August für alle Klassen bis einschließlich der achten Klasse – an Oberschulen und Gymnasien.
Betroffen ist nicht nur das Smartphone. Auch Tablets und Smartwatches dürfen privat nicht mehr genutzt werden. Für Eltern, Lehrkräfte und die betroffenen Jahrgänge verändert sich damit der Schulalltag spürbar.
Was ab dem 17. August konkret verboten ist
Die Regel greift zum Schuljahr 2026/2027 an Oberschulen und Gymnasien. Sie erfasst die private Nutzung von Handys, Tablets und Smartwatches im Unterricht – bis einschließlich Klasse 8.
An sächsischen staatlichen Grundschulen sind Mobiltelefone bereits seit Februar tabu.
Bislang durften Oberschulen, Gymnasien und Berufsschulen selbst entscheiden. Mancherorts galt schon ein Verbot, andernorts war die Nutzung erlaubt.
Warum Clemens von einer „Befreiung“ spricht
Clemens verteidigt die neue Linie offensiv. „Das Verbot ist eigentlich kein Verbot, sondern eine Befreiung“, sagte er in einem Podcast.
Sein Argument: Selbst Erwachsenen falle es schwer, die eigene Bildschirmzeit zu begrenzen. Gemeinsame Regeln könnten deshalb auch Eltern und Kindern helfen, sich dem ständigen Griff zum Gerät zu entziehen.
Clemens erhofft sich mehr Konzentration und mehr direkten Austausch. Dort, wo Handys aus dem Schulalltag verschwunden seien, verbesserten sich nach seiner Darstellung die Leistungen. Auf den Schulhöfen werde wieder mehr miteinander gesprochen.
Welche Ausnahmen gelten
Ausnahmen sind vorgesehen, etwa aus medizinischen Gründen – zum Beispiel, wenn ein Handy für eine Diabetes-App gebraucht wird.
Zum neuen Schuljahr hat Sachsen nach Angaben von Clemens einen Medienpass vorbereitet. Kinder und Jugendliche sollen damit den Umgang mit sozialen Medien, Online-Spielen und Falschinformationen lernen.
Auch Künstliche Intelligenz soll im Unterricht Thema sein. „Nicht alles, was beispielsweise die Künstliche Intelligenz ausspuckt, ist sinnvoll“, sagte Clemens. Antworten müssten hinterfragt und mit eigenem Wissen abgeglichen werden. Für die Klassen 7 und 8 sind zudem 15 Stunden digitales Selbstlernen unter Aufsicht vorgesehen.
Kritik von GEW und Landesschülerrat
Die Bildungsgewerkschaft GEW bewertet die Regeln differenziert. Viele Lehrkräfte begrüßten eine stärkere Begrenzung grundsätzlich, sagte Landeschef Burkhard Naumann dem Podcast. Entscheidend sei die Umsetzung: „Was nicht passieren darf, ist, dass dann die Lehrkräfte quasi zur Polizei werden“.
Auch der Landesschülerrat sieht ein Handyverbot für weiterführende Schulen kritisch.
Handyverbot an Schulen: So regeln es andere Bundesländer
Sachsen steht mit dem Schritt nicht allein. Bayern war das erste Land mit einem gesetzlichen Verbot, lockerte es 2022 aber auf Grund- und Förderschulen. In Hessen gilt seit dem vergangenen Sommer ein Verbot an allen Schulen.
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Handyverbot an Berliner Schulen: So unterschiedlich sind die Regeln
Bremen untersagt seit dem Schuljahr 2025/2026 Handys an Grundschulen und in der Sekundarstufe I. Schleswig-Holstein verbietet die private Nutzung bis einschließlich Klasse 9. Rheinland-Pfalz will ab Februar 2027 bis einschließlich Klasse 10 nachziehen.
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