Kunstmarkt

Happy End auf dem Kunstmarkt: Künstlerin erhält ihr gestohlenes Bild zurück

Vera Kochubey wollte ihr Bild zurück. Doch das Auktionshaus konnte es ihr nicht einfach aushändigen. Wie „Emma“ doch heimdurfte, ist ein Abenteuer.

Franka Klaproth
3 Min
Vera Kochubey in Hamburg: Sie konnte ihr Gemälde wieder mit nach Hause nehmen.

Vera Kochubey in Hamburg: Sie konnte ihr Gemälde wieder mit nach Hause nehmen.

© Vera Kochubey

Die vergangenen Wochen waren für Vera Kochubey eine nervenaufreibende Zeit. Anfang September entdeckte sie ihr Gemälde „Emma“ auf Instagram, jemand hatte es in Hamburg auf einem Flohmarkt gekauft und es stolz gepostet. Dabei sollte „Emma“, so der Name des Bildes, eigentlich bei ihrer Freundin hängen. Diese Freundin hieß Emma und stand Modell für das Bild, sie bekam deshalb das Bild als Leihgabe. Allerdings unter der Bedingung, dass sie es nicht verkaufen dürfe.

Doch da Emma momentan in Schweden lebt, lagerte sie „Emma“ in einem Garagenraum in Neukölln. Der wurde ausgeraubt, das bemerkte sie aber erst, nachdem Kochubey den kuriosen Instagram-Post gesehen hatte. Als die Künstlerin den Käufer des Gemäldes kontaktierte, musste dieser ihr mitteilen, dass er das Bild an das Auktionshaus Stockholms Auktionsverk Hamburg übergeben hatte, wo es für 500 Euro im Internet inseriert wurde. Kochubey wollte auf schnellstem Wege das Bild zurück und war empört, als das Auktionshaus ihr mitteile, sie könnten es ihr nicht einfach so übergeben. Von der Auktion nahmen sie es trotzdem unverzüglich herunter. 

Die Polizei meinte zu Vera Kochubey, sie solle sich nicht allzu große Hoffnungen machen. Doch vor wenigen Tagen durfte die Künstlerin ihr Bild von Hamburg wieder mit nach Berlin nehmen. Und das geschah durch Mitarbeit aller Parteien. Laut Beate Rhenisch konnte das Auktionshaus ihr das Bild nicht einfach so übergeben, weil auf dem Papier momentan der Lieferant Besitzer des Gemäldes sei und es wenn dann nur erlaubt wäre, es dem Käufer vom Flohmarkt zurückzugeben.  

Nachdem „Emma“ von der Auktionsseite heruntergenommen war, behielten sie es also, bis die Polizei die Besitzverhältnisse aufklärte. Rhenisch sagt wörtlich: „Sobald bei einem Kunstwerk Unstimmigkeiten bezüglich der Besitzverhältnisse aufkommen, wird das entsprechende Objekt sofort aus der Auktion zurückgezogen und die Klärung der Besitzverhältnisse in die Wege geleitet.“ Außerdem habe es laut ihr nie einen Käufer oder Interessenten für das Bild gegeben. In diesem Glauben war nämlich die Künstlerin, was ihre Sorgen, das Bild nie wiederzusehen, noch größer machte. 

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Vera Kochubey: „Habt keine Angst, um eure Kunstwerke zu kämpfen!“

Laut Beate Rhenisch wurde das Auktionshaus von der Polizei benachrichtigt, der Käufer vom Flohmarkt verzichte auf seinen Besitzanspruch. Das ermöglichte ihnen, es an die Künstlerin zurückzugeben. Diese ist sehr glücklich über den Verlauf der Dinge und spricht von einem „Happy End“. Jetzt möchte sie anderen Künstlerinnen und Künstlern, die in ähnlichen Situationen steckten, Mut machen: „Habt keine Angst, um eure Kunstwerke zu kämpfen!“ Sie kenne viele Künstlerinnen und Künstler, die gestohlene Arbeiten nie wiederbekommen hätten. Sie rät, bei Diebstahl immer die Polizei einzuschalten, diese hätte ihren Fall schnell und richtig abgewickelt. Und so blieb auch das Auktionshaus auf der sicheren Seite.

Auch dem Stockholms Auktionsverk Hamburg ist sie für die professionelle Vermittlung und die Rückgabe sehr dankbar und sagt: „Das ist ein positives Beispiel dafür, dass Gerechtigkeit siegt.“ Das Auktionshaus sei ebenfalls froh, es an Kochubey übergeben zu können. Dieses hängt jetzt zwar nicht mehr in der Wohnung der Freundin, dafür aber in der Galerie von Vera Kochubey im Bikini Berlin. 

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