Recht im Internet

Hassrede: Wann Facebook Nutzer blockieren darf

Abschätzige Äußerungen über Muslime im Netz? Das höchste Gericht musste klären, wie man mit Verfassern von grenzwertigen Kommentaren umgehen soll.

Jörg Hunke
3 Min
Wenn es um Hass im Netz geht, dann müssen oft die höchsten Gerichte in Deutschland entscheiden.

Wenn es um Hass im Netz geht, dann müssen oft die höchsten Gerichte in Deutschland entscheiden.

© imago/Sascha Steinach

Das Gericht kam zu dem Urteil, dass Facebook Nutzer informieren muss, wenn ihnen eine Kontosperrung droht, und den Grund dafür nennen. Die Betreffenden müssen vorab auch Gelegenheit bekommen, sich dazu zu äußern, entschied der BGH in Karlsruhe am Donnerstag. Wenn Facebook einzelne Beiträge lösche, müsse das Unternehmen zumindest nachträglich Bescheid geben (Az. III ZR 179/20 und III ZR 192/20). Weiter hieß es, dass Facebook den Nutzern aber „bestimmte Kommunikationsstandards“ vorgeben dürfe – auch wenn diese über die strafrechtlichen Vorgaben hinausgingen.

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