Warum will der Senat aus Steuergeldern unplanmäßig rund 5,5 Millionen Euro für ein Erweiterungsgrundstück des Deutschen Technikmuseums (DTMB) am Gleisdreieck bereitstellen, das eigentlich durch eine Spende des britischen Unternehmers Glenn Lacey finanziert werden sollte? Das wird heute im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses untersucht. Die für das DTMB zuständige Senatskanzlei hat schriftlich einen Katalog von Fragen der FDP und anderer Fraktionen beantwortet.Die Senatskanzlei widerspricht der Auffassung, man hätte den britischen Erfinder zur Auszahlung der Spende verpflichten können. Das sei weder nach deutschem noch nach britischem Recht möglich gewesen. Lacey habe auf Schutzklauseln für den Fall bestanden, dass er privat oder geschäftlich mit seiner Firma Phoenix Aviation & Technology in Schwierigkeiten gerate, etwa durch "Insolvenz, Verarmung der Familie, Benachteiligung von Gläubigern". Die namhafte Hamburger Anwaltskanzlei Allen & Overy habe dem DTMB am 24. März 2005 bestätigt, dass man an diesen Schutzklauseln vorbei "nichts Abweichendes vereinbaren" könne. In ihrem Schreiben an das DTMB beruhigte Allen & Overy das Museum dem Bericht zufolge außerdem: "Nach den vorliegenden Informationen liegt es aber nahe, dass Herr Lacey über substanzielles sonstiges Vermögen verfügt und wahrscheinlich keine der genannten Konstellationen vorliegt bzw. eintreten wird." Wie sie zu dieser Einschätzung kam, wollte die Kanzlei gestern auf Anfrage nicht mitteilen: Schweigepflicht. Es gehöre aber prinzipiell nicht zu ihren Aufgaben, die Bonität von Schuldnern zu beurteilen.Nach Informationen der Berliner Zeitung gab es zu diesem Zeitpunkt jedoch längst Forderungen von Gläubigern gegen Lacey. So versuchte die Montera Holding aus Süddeutschland seit Herbst 2004, ein an Lacey gegebenes Darlehen von rund 1,3 Millionen Pfund zurückzuerhalten - laut Montera ohne Erfolg. Laceys Firma, eine "Limited on Shares", verfügte jedoch, was in England möglich ist, laut Handelsregister im Herbst 2003 nur über die geringe Summe der Anteile von 98 Pfund. Wie berichtet, strengte die Montera anschließend ein Zivilverfahren vor dem britischen High Court of Justice an. Es führte im Juni 2006 zur Pfändung von Vermögen Glenn Laceys und zur Zwangsversteigerung eines Teils seiner kostspieligen Flotte restaurierter Flugzeuge der Reichs-Luftwaffe.Lacey hatte unter anderem am 19. 12. 2003 unter dem Kürzel G-STUK eine JU 87 mit der Seriennummer 6234 bei der britischen Luftfahrtbehörde registriert. Die Nummer entspricht der eines Stuka-Wracks im Depot des Technikmuseums. Das DTMB gibt im Senatsbericht jedoch an, weder eine JU 87 noch eine Jagdmaschine Me 109 seien Lacey übergeben worden.Montera war nicht der einzige Gläubiger, es gab eine Reihe von Betroffenen. Darunter ist auch ein Berliner Händler, der dem Briten seltene Ersatzteile für seine historischen Flugzeuge geliefert hatte. Er möchte ebenso wenig namentlich genannt werden wie ein Hamburger Unternehmer, der als Ex-Anteilseigner von Phoenix Aviation ebenfalls schlechte Erfahrungen mit Lacey gemacht hat. Der sei "ein Schaumschläger, der viel verspricht und wenig hält", sagte der Unternehmer der Berliner Zeitung.Glenn Lacey lehnte eine Stellungnahme ab. Er hatte die Auszahlung der im April 2005 vertraglich zugesicherten Spende mehrfach aufgeschoben. Die Parlamentarier wollen heute unter anderem klären, warum Museum und Senat trotzdem lange keinen Verdacht schöpften und von den Finanzproblemen des Mäzens bis Oktober 2006 nichts wussten oder nichts wissen wollten.
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