Für einen solchen Fall lohnt sich laut DHA das sogenannte Hautarztverfahren. Ein Dermatologe oder eine Dermatologin kann feststellen, ob es sich um eine Berufskrankheit handeln könnte. Falls ja, kann der Arzt oder die Ärztin bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse das Verfahren beantragen.
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Geringere Kosten für Medikamente durch Hautarztverfahren
Ziel des Verfahrens sei es, die Hautprobleme frühzeitig zu behandeln, sodass Betroffene im besten Fall ihre Tätigkeit fortsetzen können. Das Hautarztverfahren bringt laut DHA zudem finanzielle Vorteile: Zuzahlungen zu Medikamenten entfallen, Fahrtkosten werden unter Umständen erstattet. Zudem übernehme der Versicherungsträger in der Regel die Kosten für bestimmte Medizinprodukte.
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Es gehört zum Hautarztverfahren, dass Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Betroffene können laut DHA auch individuelle Beratung und Hautschutzseminare erhalten. Bei Bedarf lässt sich ein stationärer Aufenthalt in einer Klinik oder eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen.
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