Es gibt Wochen, in denen ein System sich selbst karikiert. Die vergangene war so eine. Dunja Hayali bekommt den Hanns-Joachim-Friedrichs-Preis für kritischen Fernsehjournalismus. Zugleich sollen die Landesmedienanstalten das Netz anlasslos nach angeblich „kritischen“ Inhalten durchsuchen dürfen. Gewürdigt wird, wer dazugehört, durchleuchtet, wer draußen steht.
Am vergangenen Donnerstag erfuhr das Publikum des heute journal, wer den Hanns-Joachim-Friedrichs-Preis 2026 bekommt: Dunja Hayali, zu gleichen Teilen mit ihrer Kollegin Sarah Tacke, der Leiterin der ZDF-Redaktion Recht und Justiz. Verkündet wurde das pikanterweise im Nachrichtenblock der Ausgabe, die Hayali selbst moderierte.
Als ein Freundeskreis um Ulrich Wickert, Fritz Pleitgen und den Theatermann Jürgen Flimm am Krankenbett von Hanns Joachim Friedrichs diesen Preis kreierte, sollten ausdrücklich kritische, parteiunabhängige Journalisten geehrt werden. Die Liste der bisher Geehrten liest sich allerdings so: Petra Gerster, Anja Reschke, Elmar Theveßen, Golineh Atai, Hajo Seppelt, auch Oliver Welke. Fast durchweg öffentlich-rechtliche, noch dazu prominente Gesichter, die wohl nicht jeder mit einer kritischen, partei- und regierungsunabhängigen Haltung in Zusammenhang bringt.
So funktioniert die Jury des Friedrichs-Preises
Deshalb lohnt ein Blick auf die Entscheider: Die Jury besteht aus den stimmberechtigten Vereinsmitgliedern, rund vierzig an der Zahl – unter anderem Maybrit Illner, Anne Will, Frank Plasberg, Marietta Slomka, allesamt selbst frühere Preisträger. Das gilt auch für Sandra Maischberger und Claus Kleber, beide im Vorstand.
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Das ist kein Zufall, sondern Satzung: Der Beirat besteht aus bisherigen Preisträgern, denen der Vorstand die Mitgliedschaft anträgt. Aus dem Beirat rücken weitere Mitglieder in die Jury auf, wenn zwei Mitglieder sie vorschlagen und zwei Drittel zustimmen. Wer ausgezeichnet wird, darf also später selbst auszeichnen. Ein Verein, der nur diejenigen lobt, die er später in den eigenen Reihen haben will. Eine Art interner Ringelpiez, der angeblich den kritischen Journalismus fördern will. Und das im Namen eines Mannes, der einst gefordert hatte, ein Journalist solle sich mit keiner Sache gemein machen.
Doch mit Friedrichs’ berühmtem Satz ist es so eine Sache. Er soll ihn in einem Spiegel-Interview in Bezug auf persönliche Betroffenheit bei Katastrophen gesagt haben, also in einem sehr speziellen Zusammenhang. Und so kompromisslos, wie heute gern behauptet, hielt es wohl auch Friedrichs nicht mit dem Berufsethos des unabhängigen Journalisten.
Immerhin machte er seine Karriere beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) auf dem „roten Ticket“, also mit dem SPD-Parteibuch in der Tasche, und bekannte im selben Interview, über einen Seitenwechsel als Pressesprecher einer möglichen Regierung unter Oskar Lafontaine nachgedacht zu haben.
Dunja Hayali musste sich zuletzt viel Kritik anhören. Im Februar lief in dem von ihr moderierten „heute journal“ ein Beitrag über ICE-Einsätze in den USA, in dem ein KI-generiertes Video und altes Archivmaterial als aktuelle Aufnahmen gezeigt wurden. Im September 2025 hatte sie den ermordeten Charlie Kirk in ihrer Anmoderation einen „extremen und extrem umstrittenen Influencer“ genannt und von „abscheulichen, rassistischen, sexistischen und menschenfeindlichen Aussagen“ gesprochen, die seinen Tod freilich nicht rechtfertigten. Viele Zuschauer empfanden das als pietätlos, sogar das ZDF räumte später ein, die Moderation könne relativierend gewirkt haben. Und nun gibt es den Preis, ausdrücklich auch für ihre Anmoderationen.
Dass sie den Preis ausgerechnet jetzt erhält, wirkt wie eine Machtdemonstration. Vor allem, wenn man bedenkt, dass die Jury den Hanns-Joachim-Friedrichs-Preis, der am 5. November in Hamburg bei einer vom NDR ausgerichteten Festveranstaltung überreicht wird, in diesem Jahr explizit unter das Motto Meinungs- und Pressefreiheit gestellt hat. Weil faktenbasierter Journalismus unter nie dagewesenem Druck stehe.
Was im Entwurf zum Digitalen Medienstaatsvertrag steht
Damit hat die Jury durchaus recht, auch wenn sie es anders meint. Im Entwurf des neuen Digitalen Mediengesetzes – von der Rundfunkkommission der Länder erarbeitet und von der vorsitzenden Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz veröffentlicht – steht, dass die Landesmedienanstalten künftig anlasslos das gesamte Netz auf Inhalte überprüfen dürfen, die journalistischen Standards nicht entsprechen.
Das lässt sich breit auslegen. So forderte ja die Landesmedienanstalt NRW vom erfolgreichsten deutschen Podcaster Ben Berndt, dass er bestimmte Aussagen seines Gesprächsgastes Björn Höcke einordnen müsse. Berndt erhob Einspruch über seinen Medienanwalt Joachim Steinhöfel und die Landesmedienanstalt gab klein bei. Das aber könnte ein Pyrrhussieg sein, falls die Landesmedienanstalten, die ursprünglich lediglich den privaten Rundfunk regulieren sollten, zu allmächtigen Zensoren der digitalen Medienwelt aufgebaut würden.
Der Fall Wallasch: Gebühren für Blogger
Dann droht Anbietern von Podcasts, Blogs und Newslettern ein ähnliches, existenzbedrohendes Strafszenario, wie es der Journalist Alexander Wallasch erlebt hat. Eine sogenannte „Prüfgruppe Wallasch“ mehrerer Landesmedienanstalten forderte von ihm, er solle über 3.000 seiner Beiträge selbst auf Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht prüfen, untersagte ihm dann die Verbreitung von drei konkreten Beiträgen und verhängte obendrein die Zahlung von Verwaltungsgebühren über 2.500 Euro plus 500 Euro pro bbeanstandetem Beitrag.
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Er soll die Behörde, die ihn belangt, auch noch mitfinanzieren (die Landesmedienanstalten bekommen knapp zwei Prozent der Rundfunkbeiträge aus dem Etat des ÖRR). Seitdem wird er immer weiter zur Kasse gebeten und so in den völligen finanziellen Ruin getrieben. Wallasch klagt dagegen, hat auch schon Teilerfolge erstritten; sein Anwalt Dirk Schmitz hat angekündigt, gegebenenfalls bis vor das Bundesverwaltungsgericht und den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.
Was hier verhandelt wird, ist nichts weniger als die Meinungsfreiheit, die eigentlich im Grundgesetz Artikel 5 festgeschrieben ist, von politischen Bestrebungen wie dem neuen Digitalen Mediengesetz aber ausgehebelt werden soll.
Pocher, Weimer, Rundfunkrat: Kritik an ARD und ZDF
Die Kritik an der politisch untermauerten Wagenburg der Mainstreammedien, allen voran am ÖRR, schlägt dementsprechend immer höhere Wellen. So forderte Oliver Pocher am 28. September im Podcast „TOMorrow“: „ARD und ZDF und die ganzen Dritten Sender kannst du schon längst einstampfen.“ Damit sagt er nichts Neues, bekommt aber ungewöhnlich breites Lob von vielen Seiten.
Selbst Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat inzwischen laut über einen Verkauf oder die Privatisierung des ZDF nachgedacht. Er sprach diplomatisch von Doppelstrukturen, was letztlich nichts anderes heißt, als dass ARD und ZDF sich zu Dubletten heruntergewirtschaftet haben. Doch während die kritischen Worte eines Comedians auf den langen Fluren der öffentlich-rechtlichen Anstalten wohl verhallen, treibt die Ansage des Staatsministers den Puls nicht nur der Intendanten nach oben.
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Zumal die „Angriffe“ inzwischen nicht nur von außen kommen. Auch innerhalb der Funkhäuser beginnt es zu bröckeln. So hat der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks den Wunschkandidaten der Intendantin Katja Wildermuth für die Wiederwahl als Programmdirektor Kultur durchfallen lassen. Eine Niederlage, die zwar nicht singulär, bisher aber eher die Ausnahme ist. Künftig könnte das jedoch zum Normalfall werden und die bisherige Allmacht der Senderchefs einhegen.
Deutschlandfunk und rbb: Kontrolle ohne Macht?
Dann wäre ein Vorgehen wie mit der Dampfwalze, wie beim Deutschlandfunk, nicht mehr möglich. Dort kritisiert der Hörfunkrat zwar öffentlich die Programmreform, die letztendlich eine Abwicklung des bisherigen Qualitätsjournalismus beinhaltet. Doch ab dem 30. November wird der Deutschlandfunk anders, schlechter klingen, ob der Hörfunkrat das befürwortet oder nicht. Denn er hat zwar eine Stimme, aber keinerlei Macht. So sieht Kontrolle aus, wenn sie nur als scheindemokratische Kulisse dient.
Das kennt man auch aus anderen öffentlich-rechtlichen Häusern. Bei der Anhörung zum neuen rbb-Staatsvertrag im Landtag Brandenburg Anfang September stand von vornherein fest, dass die Mehrheit aus SPD und CDU dem Papier zustimmen werde, ganz egal, was geladene Sachverständige wie ich an Kritikpunkten vorzutragen hatten. Ein Ausschussmitglied der CDU verstieg sich sogar zu der sehr offenherzigen Aussage, dass das demokratische Prozedere einer Anhörung ja eh nur „ein Schattenboxen“ sei.
Sein sozialdemokratischer Kollege sprang ihm bei mit der Bemerkung, „nach dem Staatsvertrag ist vor dem Staatsvertrag“, beim nächsten Mal könne man ja gern mal über den einen oder anderen Aspekt diskutieren. Wer sind angesichts solcher Äußerungen die von der, ebenfalls als Sachverständige geladenen, RBB-Intendantin Demmer vielbeschworenen Antidemokraten? Die Kritiker, die genau hinschauen und Verbesserungen anmahnen, oder die Besitzstandswahrer, die ihre Wagenburg um jeden Preis aufrechterhalten, auch um den des Niedergangs?
Sachsen-Anhalt: Kündigung der Staatsverträge möglich?
Wie sehr dieses System zittert, zeigt der Blick nach Sachsen-Anhalt. AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund bekräftigte nach dem Wahlsieg seiner Partei am 6. September, dass die Rundfunkstaatsverträge gekündigt werden sollen; sie stehen an erster Stelle seines 100-Tage-Programms.
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Dem MDR-Intendanten Ralf Ludwig ist wohl mulmig zumute, nicht nur ihm. Auch seine Kollegen Stefan Raue vom Deutschlandradio und Norbert Himmler vom ZDF dürften spätestens jetzt eine gewisse Unruhe verspüren. Zwar hat der Landtag die Hürden für eine Kündigung erhöht, doch falls Siegmund Ministerpräsident wird und das BSW mitzieht, wäre es für die AfD machbar. Die Kündigungen würden erst nach zwei Jahren wirksam, aber dies wäre der erste Dominostein, der umkippen und eine ganze Reihe von wirklichen Veränderungen des öffentlich-rechtlichen Systems bis hin zu seiner völligen Abwicklung auslösen könnte.
Wie Jessy Wellmer mit Wahlsiegern redet
Da hilft es auch nicht, dass Tagesthemen-Moderatorin Jessy Wellmer am Wahlabend den AfD-Spitzenkandidaten Leif-Erik Holm aus Mecklenburg-Vorpommern, übrigens selbst Journalist, nach seinem historischen Wahlsieg fragte, ob er der falsche Kandidat gewesen sei, weil seine Partei die absolute Mehrheit verfehlt habe. Wenn man Siegern unterstellt, sie hätten zu schwach gewonnen, ist das eine Position, keine Frage. Das Misstrauen des Publikums gegenüber dem ÖRR ist keine Erfindung der AfD. Es entsteht an solchen Abenden.
Die Ironie: Dieselben Landtage, in denen über ARD und ZDF bisher eher geplaudert als ernsthaft diskutiert wurde, müssten auch den Digitalen Medienstaatsvertrag ratifizieren. Medienanwalt Schmitz setzt darauf, dass der Landtag in Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von AfD und BSW das verhindert. Dies wäre eine echte Kampfansage an die Mainstreammedien und deren Verteidiger aus den Altparteien und hätte im Gegensatz zur Kündigung der Medienstaatsverträge auch eine sofortige Wirkung.
Am 5. November wird in Hamburg indes ungerührt gefeiert werden, im Zeichen der Meinungs- und Pressefreiheit. Die Preisträger bekommen ihre Urkunde, andere ein „Hinweisschreiben“ der Landesmedienanstalten. Was am Ende leidet, ist nicht nur die Meinungsfreiheit, sondern das Vertrauen des Publikums.
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