Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat den Referentenentwurf für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz in die Ressortabstimmung gegeben. Das Gesetz soll das von der Ampelkoalition beschlossene Heizungsgesetz ablösen. Aus dem Entwurf geht hervor, dass das im bisherigen Gebäudeenergiegesetz verankerte Betriebsverbot für fossile Heizungen ab dem Jahr 2045 entfallen soll, wie t-online berichtet.
Im bisherigen Gebäudeenergiegesetz war in Paragraf 72 festgelegt, dass Heizkessel längstens bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen. Diese Regelung ist im neuen Entwurf ersatzlos gestrichen. Stattdessen formuliert der Entwurf das Ziel, „einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050“ zu sichern. Deutschland hatte sich zuvor verpflichtet, bereits bis 2045 klimaneutral zu sein.
Stufenplan für die „Bio-Treppe“
Der Entwurf legt zudem die konkreten Stufen der sogenannten „Bio-Treppe“ fest. Damit sind die Pflichten zur Beimischung grüner Gase und grünen Heizöls gemeint, die Eigentümer einer neuen Öl- oder Gasheizung ab 2029 einhalten müssen. Vorgesehen ist ein Anteil von zunächst 10 Prozent ab 2029, der bis 2030 auf 15 Prozent steigt. Ab 2035 sollen 30 Prozent vorgeschrieben sein, ab 2040 dann 60 Prozent. Im Umkehrschluss bedeutet das: Öl- und Gasheizungen dürfen auch nach 2040 noch zu 40 Prozent mit fossilen Brennstoffen laufen.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung zugleich die EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht umsetzen. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihren Gebäudebestand bis 2050 klimaneutral zu machen. Ab 2030 soll der klimaneutrale Neubau zum Standard werden, Bestandsgebäude sollen schrittweise saniert werden. Konkrete Vorgaben für einzelne Gebäude sieht der Entwurf jedoch nicht vor.
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