Es ist eines der spektakulärsten Verfahren am Oberlandesgericht Dresden. Es findet, für Staatsschutzverfahren üblich, in einem speziell gesicherten Gerichtssaal am Dresdner Hammerweg statt, in dem die Zuschauerreihen mit schusssicherem Glas vom eigentlichen Gerichtssaal getrennt sind.
Seit knapp einem Jahr verhandeln dort die Dresdner Richter gegen sieben mutmaßliche Mitglieder einer linksextremen kriminellen Vereinigung. Nun hat das Verfahren eine dramatische Wendung erfahren.
Wie MDR INVESTIGATIV berichtet, sei der Angeklagte Henry A. in der Nacht zum Samstag gestorben. Das habe dessen Anwalt Felix Isensee dem Sender auf Nachfrage bestätigt. Der 38-jährige Leipziger habe schon vorher mehrfach versucht, sich das Leben zu nehmen. Im September war das Verfahren gegen ihn daher abgetrennt worden.
Bereits damals hatten die Verteidiger von Henry A. schwere Vorwürfe gegen das Gericht und dessen Vorsitzenden Richter erhoben. Man habe trotz seines psychischen Zustands auf Henry A.s Anwesenheit an der Hauptverhandlung bestanden und dabei seine Gesundheit gefährdet, berichtet der MDR.
Nach Suizidversuchen in psychiatrischer Klinik
Anfang September war öffentlich geworden, wie dramatisch sich die Situation des Angeklagten zugespitzt hatte. Bei der Fortsetzung des Prozesses am Oberlandesgericht hatten dessen Verteidiger eine gemeinsame Erklärung verlesen. Demnach habe Henry A. am 15. August einen weiteren Suizidversuch unternommen. Seitdem habe er im Koma gelegen.
Der Tod des Angeklagten Henry A. im Prozess um die sogenannte „Hammer-Bande“ hat den Prozess vorm Oberlandesgericht Dresden in einen neuen Fokus gerückt. Es geht nun auch um die schweren Vorwürfe gegen das Gericht wegen des Umgangs mit dem psychisch schwer belasteten Mann. Doch das Verfahren selbst reicht weit über den aktuellen Streit hinaus: Es geht um eine Reihe teils brutal ausgeführter Angriffe, die Ermittler seit Jahren dem militanten Umfeld um die bereits verurteilte Lina E. zurechnen.
Der Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichtes Dresden, vor dem der Prozess stattfindet, wird von außen und innen besonders geschützt.
© Sebastian Kahnert/dpa
Ein Verfahren mit vielen Tatvorwürfen
Schon bei der Eröffnung des Hauptverfahrens machte das Oberlandesgericht Dresden deutlich, dass es nicht nur um den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung geht. Verhandelt werden nach Gerichtsangaben auch Delikte wie gefährliche Körperverletzung, versuchter Mord, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung und versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Bei einzelnen Angeklagten kommen weitere Vorwürfe hinzu.
Aus Sicht der Strafverfolger geht es um organisierte Gewalt, um konspirative Abläufe und um gezielte Überfälle auf Personen, die der rechten Szene zugerechnet wurden oder nach Auffassung der Ermittler dafür gehalten wurden.
Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft entstand die Gruppe spätestens Ende 2017 oder Anfang 2018 in und um Leipzig. Sie soll überregional vernetzt gewesen sein und arbeitsteilig gehandelt haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass Opfer ausgespäht, Anreisen vorbereitet, Treffpunkte festgelegt und Tatmittel gelagert wurden.
Sechs Beschuldigte werden in der Anklage als mutmaßliche Mitglieder der Vereinigung geführt, ein weiterer als mutmaßlicher Unterstützer. Als zentrale Figur gilt Johann G. Auch Lina E., deren Verurteilung zu fünf Jahren und drei Monaten im März 2025 durch den Bundesgerichtshof rechtskräftig wurde, blieb im Wesentlichen bestehen. Nicht durchsetzen konnte sich allerdings die Einstufung als Rädelsführerin.
Damit knüpft der jetzige Prozess unmittelbar an den Komplex an, der bundesweit unter dem Namen „Lina E.“ bekannt wurde.
Warum Henry A. überhaupt mit auf der Anklagebank saß
Henry A. galt laut Anklage nicht als Randfigur. Ihm wird eine Beteiligung an einem Überfall am 15. Februar 2020 in Wurzen vorgeworfen. Ziel sollen sechs Personen gewesen sein, die von einer Dresdner Gedenkveranstaltung zurückkamen. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft wurden die Betroffenen bereits während der Zugfahrt beobachtet und dann am Bahnhof Wurzen angegriffen.
Zudem soll die „Hammer-Bande“ den Ermittlungen zufolge einen Angriff am 19. Januar 2019 in einer Unterführung am Bahnhof Dessau-Roßlau durchgeführt haben. Dort sollen vier Personen, die dem äußeren Erscheinungsbild nach der rechten Szene zugerechnet wurden und von einer Demonstration in Magdeburg kamen, mit Hämmern attackiert und dabei teils lebensgefährlich verletzt worden sein.
Zudem soll im Oktober 2019 eine Gaststätte in Eisenach, die als Treffpunkt der rechten Szene galt, angegriffen worden sein. Im Dezember 2019 soll derselbe Wirt erneut attackiert worden sein, nachdem er verfolgt worden war.
Auch Anschläge aus dem Untergrund
Insgesamt werden dem mutmaßlichen Anführer der Hammer-Bande, Johann G., acht Überfälle sowie die Planung einer Attacke in Dortmund vorgeworfen. Die Taten wurden zwischen 2019 und 2023 in Sachsen, Thüringen und Budapest begangen. Dabei wurden insgesamt 22 Menschen verletzt.
In Budapest ist im Februar 2023 am Rande eines internationalen Neonazi-Aufmarsches Jagd auf politische Gegner gemacht worden. Ein weiterer Beteiligter, der albanische Staatsangehörige Rexhino A., habe sich nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Mitte Oktober den Behörden gestellt.
Ihm wird vorgeworfen, zusammen mit anderen Mitgliedern seiner Gruppe am 11. Februar 2023 in Budapest zwei Menschen mit Pfefferspray, Schlagstöcken und einem Hammer angegriffen zu haben. Eins der Opfer habe mindestens 15 Schläge überwiegend gegen den Kopf erlitten. In zwei Fällen lautet die Anklage gegen Mitglieder der Gruppe deswegen auf versuchten Mord.
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Die Ermittlungsbehörden beschreiben das Umfeld nicht als lose Gruppe von Gleichgesinnten, sondern als feste Struktur. In den Akten ist von Kampfschulungen, Materialdepots und einer klaren Aufgabenverteilung die Rede. Einzelne Beschuldigte sollen für Training, Logistik oder Ausspähung zuständig gewesen sein.
Der Dresdner Prozess muss also nicht nur klären, wer an welchen Angriffen beteiligt war, sondern auch, ob dahinter tatsächlich eine auf Dauer angelegte Struktur stand. Die Polizei kam der Gruppe um Johann G. und Lina E. Ende 2019 auf die Spur. Im Sommer 2020 tauchte Johann G. unter und soll aus dem Untergrund weitere Anschläge geplant haben.
Erst im November 2024 konnten Zielfahnder des LKA Sachsen Johann G. in Thüringen fassen. Der Prozess ist bis ins Jahr 2027 terminiert.
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