Corona

Hessen erlaubt 2G-Regel für Supermärkte

Der Einzelhandel in Hessen darf nun Ungeimpfte aussperren. Die Landesregierung hofft jedoch, dass die Regelung nicht in Anspruch genommen wird.

Team News Kathrin Merz kmi
1 Min
In Hessen ist es nun prinzipiell möglich, dass Supermärkte nur Geimpften und Genesenen Zutritt gewähren (Symbolbild). 

In Hessen ist es nun prinzipiell möglich, dass Supermärkte nur Geimpften und Genesenen Zutritt gewähren (Symbolbild). 

© Imago/Martin Wagner

Offenbar hofft die hessische Landesregierung jedoch, dass Supermarkt-Inhaber die 2G-Regel nicht in Anspruch nehmen: „Wir gehen davon aus, dass diese Option eher nur tageweise genutzt wird und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs davon keinen Gebrauch machen werden“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU).

In Berlin gilt das 2G-Optionsmodell für Veranstaltungen sowie in Hotels, anderen Beherbergungsbetrieben und Ferienwohnungen, Museen, Galerien und Gedenkstätten, Bibliotheken und Archiven. Sogenannte Tanzlustbarkeiten in geschlossenen Räumen dürfen hingegen nur unter 2G-Bedingungen für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Das betrifft etwa Clubs. Ausschließlich 2G gilt auch für Aufgüsse in Saunen oder Thermen sowie für die Öffnung von Dampfbädern. Kinder unter zwölf Jahren und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, dürfen an den 2G-Angeboten trotzdem teilnehmen – Voraussetzung dafür sind ein ärztliches Attest und ein negativer PCR-Test.

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