Ein junger afghanischer Mann darf trotz der schwierigen Lage in seinem Heimatland abgeschoben werden. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Dienstag in einem Fall von grundsätzlicher Bedeutung.
Taliban-Diplomaten arbeiten in Berlin an Abschiebungen
Nach Auffassung des Gerichts ist der innerstaatliche Konflikt in Afghanistan mit der Übernahme der Regierungsgewalt durch die radikalislamischen Taliban im Jahr 2021 beendet. Damit entfalle eine wesentliche Grundlage für einen Abschiebeschutz, der bei bewaffneten Auseinandersetzungen greifen kann.
Der VGH verwies zur Begründung zudem auf die persönlichen Umstände des Klägers. Es handle sich um einen jungen, erwerbsfähigen Mann, der in Afghanistan auf familiäre Strukturen zurückgreifen könne. (mit AFP)
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