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Hessischer VGH: Abschiebung nach Afghanistan zulässig

Der Hessische VGH erklärt die Abschiebung eines jungen Afghanen für zulässig. Der innerstaatliche Konflikt sei seit der Machtübernahme der Taliban beendet.

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Linke Aktivisten versammeln sich Ende August am Flughafen Leipzig-Halle und demonstrieren gegen Abschiebungen nach Afghanistan.

Linke Aktivisten versammeln sich Ende August am Flughafen Leipzig-Halle und demonstrieren gegen Abschiebungen nach Afghanistan.

© Sebastian Willnow/dpa

Ein junger afghanischer Mann darf trotz der schwierigen Lage in seinem Heimatland abgeschoben werden. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Dienstag in einem Fall von grundsätzlicher Bedeutung.

Nach Auffassung des Gerichts ist der innerstaatliche Konflikt in Afghanistan mit der Übernahme der Regierungsgewalt durch die radikalislamischen Taliban im Jahr 2021 beendet. Damit entfalle eine wesentliche Grundlage für einen Abschiebeschutz, der bei bewaffneten Auseinandersetzungen greifen kann.

Der VGH verwies zur Begründung zudem auf die persönlichen Umstände des Klägers. Es handle sich um einen jungen, erwerbsfähigen Mann, der in Afghanistan auf familiäre Strukturen zurückgreifen könne. (mit AFP)

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