Mit seinem Vorstoß, die Steuerzahler schon 1999 um zehn Milliarden Mark zu entlasten, hat Bundesfinanzminister Theo Waigel die Opposition gehörig in Verlegenheit gebracht. Ihm ist es gelungen, das Versprechen, abgegeben in der heißen Phase des Wahlkampfs, seriös zu begründen, vor allem aber als finanzierbar darzustellen. Schon das ist eine politische Leistung. Die Kassenlage bessert sich wegen besserer Konjunktur. Warum soll der Steuerzahler davon nicht profitieren?Wahlkampfwirksam ist der Steuernachlaß für Bürger und Unternehmen natürlich auch. Das nimmt Waigel gern in Kauf. Steuern und Abgaben zahlt niemand gern, diesem Unwillen im Wahlkampf entgegenzukommen, ist legitim. Dennoch wäre es falsch, von einem Wahlkampfgeschenk Waigels zu sprechen. Verschenken kann man nur, was einem gehört. Die Steuern aber gehören nicht dem Staat, auch nicht dem Bundesfinanzminister. Der Staat schenkt dem Bürger nicht Einkommen, mit denen er sie leben läßt. Ganz im Gegenteil: Die Bürger überlassen Teile ihres Einkommens dem Staat, damit er Aufgaben für die Allgemeinheit finanziert. Kommen Vertreter des Staates aber zu der Einsicht, daß sie nicht alles Geld brauchen, das sie einnehmen, ist es nur recht und billig, wenn sie es den Eigentümern zurückgeben. Das ist selbst im Wahlkampf weder anrüchig noch verboten.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]