Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat den Brandenburger AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller wegen der Verwendung verfassungswidriger Symbole auf einem Wahlplakat verurteilt. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 11.600 Euro. Ein mitangeklagter Werbegrafiker, der das Plakat gestaltet hatte, wurde hingegen freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Zentrum des Falls stand ein Wahlplakat aus dem Landtagswahlkampf 2024. Es zeigte zwei Erwachsene, die ihre Arme über drei sitzende Kinder im 45-Grad-Winkel erhoben, begleitet vom Slogan „Wir schützen eure Kinder“. Die Staatsanwaltschaft wertete die Armhaltung als optische Ähnlichkeit mit dem Hitlergruß und leitete Ermittlungen ein. Möller habe das Plakat trotz Kenntnis des Verbots gebilligt, so die Anklage. Die Verteidigung hingegen argumentierte, dass die Geste nichts mit einem Hitlergruß gemein habe und die Abgebildeten niemanden grüßen würden.
Während das Gericht Möller für schuldig befand, sah es keine Grundlage für eine Verurteilung des mitangeklagten Werbegrafikers. Die Staatsanwaltschaft hatte diesem vorgeworfen, das Bild absichtlich so bearbeitet zu haben, dass die Armhaltung des Mannes wie ein Hitlergruß wirke. Möller selbst und der Brandenburger AfD-Landesverband kündigten an, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Ziel sei eine Aufhebung des Urteils. „Nach unserer festen Überzeugung hält die Entscheidung einer rechtlichen Überprüfung nicht stand“, zitierte die AfD den Rechtsanwalt von Möller, Hans-Christoph Jahr. Sollte Möller i Revision gehen, müsste nach Angaben des Gerichts der Bundesgerichtshof (BGH) in dem Fall entscheiden.
Immunitätsantrag abgelehnt
Im Vorfeld hatte die AfD versucht, das Verfahren durch einen Immunitätsantrag für Möller zu stoppen. Der Brandenburger Landtag lehnte dies jedoch ab. AfD-Landeschef René Springer kritisierte das Urteil scharf und zog Parallelen zum Umgang mit Oppositionellen in der DDR.
„Es geht hier nicht um ein Plakat. Es geht um die AfD. Dieses Urteil beschädigt das Vertrauen in die Unabhängigkeit unserer Justiz massiv.“
Auch der AfD-Fraktionsvorsitzende Hans-Christoph Berndt sprach von einem „schweren Unrecht“ und einer politischen Kampagne gegen Möller.
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