Denkmalschutz

Hobby-Archäologe legt Burgreste frei – und muss sie wieder zuschütten

Nahe der Wartburg hat ein Hobby-Archäologe mittelalterliche Mauerreste freigelegt – ohne Genehmigung. Das Landesamt spricht von einem einzigartigen Vorfall.

OAZ
3 Min
Die undatierte Aufnahme zeigt die bestehenden baulichen Reste auf der Burganlage Metilstein bei Eisenach. Dort fanden gezielt illegale Ausgrabungen statt.

Die undatierte Aufnahme zeigt die bestehenden baulichen Reste auf der Burganlage Metilstein bei Eisenach. Dort fanden gezielt illegale Ausgrabungen statt.

© A. Humme/TLDA, Weimar/dpa

Ein ungewöhnlicher Fall von illegaler Archäologie hat die Denkmalschutzbehörden in Thüringen beschäftigt: An der mittelalterlichen Burganlage Metilstein, die unweit der Wartburg bei Eisenach auf einem markanten kegelförmigen Berg liegt, hat ein Mann im Sommer 2025 über mehrere Wochen hinweg ohne Genehmigung Grabungen vorgenommen. Dabei wurden an drei Stellen der Ruine Mauerreste freigelegt und somit ungeschützt der Witterung ausgesetzt, wie das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie in Weimar mitteilte.

Aufgefallen waren die Grabungen einem ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger, der die Vorgänge meldete. In der Folge wurde unter anderem die Polizei eingeschaltet und der Fall öffentlich gemacht. Daraufhin meldete sich ein Mann beim Landesamt und räumte die nicht genehmigten Grabungen ein. Die Behörde verpflichtete ihn, die freigelegten Stellen zum Schutz der Substanz wieder mit Erde zu bedecken – was er nach Angaben des Landesamtes auch tat. Inzwischen gilt der Fall bei den Denkmalschutzbehörden als abgeschlossen. Geprüft wird allerdings noch, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

„Das war ein sehr, sehr kurioser Fall. Das haben wir so noch nicht erlebt", sagte der zuständige Gebietsreferent des Landesamtes, Andreas Hummel. Er vermutet, dass der Mann das Bodendenkmal schlicht sichtbarer machen wollte. „Vielleicht hat er ein Stück weit gedacht: Ich will das Denkmal in Ordnung bringen", so Hummel.

„Singulärer Fall illegaler Archäologie“

Das Landesamt bezeichnete den Vorgang als „für Thüringen in diesem Ausmaß singulären Fall illegaler Archäologie", der „wider Erwarten ein gutes Ende gefunden" habe. Das Bodendenkmal befinde sich wieder in seinem Ursprungszustand, die durch die Witterung bedingte Verlustgefahr sei gebannt.

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Doch der Fall wirft ein Licht auf ein grundsätzliches Verständnisproblem im Umgang mit archäologischen Stätten. Wie Hummel erläuterte, erwarte die Bevölkerung häufig, dass archäologische Funde freigelegt und sichtbar gemacht würden. Gerade bei Bodendenkmälern müssten diese dann jedoch regelmäßig gepflegt werden, um sie vor dem Verfall zu schützen. Da dies oft nicht gewährleistet werden könne, seien die Überreste unter der Erde wesentlich besser aufgehoben als an der Oberfläche.

Die Burg Metilstein entstand nach Einschätzung der Fachleute anhand des Fundmaterials in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts, vermutlich vor dem Jahr 1200, als Wohnsitz einer Seitenlinie der Treffurter Ritter.

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