Mordfall

Höchststrafe im Cold Case Amy Lopez: 81-Jähriger nach 32 Jahren zu lebenslanger Haft verurteilt

Jahrzehntelang blieb der Fall Amy Lopez ungeklärt. Jetzt verurteilte das Gericht einen Mann wegen Mordes an der US-Studentin.

2 Min
Der 81-jährige Angeklagte (2.v.l.) kommt mit Rollator zu Beginn des Mordprozesses am Landgericht in den Gerichtssaal.

Der 81-jährige Angeklagte (2.v.l.) kommt mit Rollator zu Beginn des Mordprozesses am Landgericht in den Gerichtssaal.

© Thomas Frey/dpa

Das Landgericht Koblenz hat einen 81-jährigen Mann zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Er ist damit 32 Jahre nach der Tat für den Mord an der US-amerikanischen Studentin Amy Lopez schuldig gesprochen worden. Zusätzlich stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest, sodass eine vorzeitige Haftentlassung nach der gesetzlichen Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren ausgeschlossen ist.

Der Vorsitzende Richter bezeichnete das Verfahren als außergewöhnlich. Erst die Beharrlichkeit der Ermittler habe eine Aufklärung nach so langer Zeit ermöglicht. Für die Angehörigen des Opfers habe die jahrzehntelange Ungewissheit eine quälende Belastung dargestellt.

Nach Darstellung des Gerichts ging der Verurteilte zielgerichtet und planvoll vor. Der Richter verglich das Vorgehen mit einer „Menschenjagd“. Der Angeklagte habe damit gerechnet, dass sein Angriff eskalieren könnte, und den Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen. Amy Lopez sei dabei ein Zufallsopfer gewesen.

Geständnis und volle Schuldfähigkeit

Grundlage der Verurteilung war aus Sicht der Kammer das Geständnis des 81-Jährigen. Ein Gutachter hatte vor Gericht festgestellt, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig war. Strafmildernde Faktoren sah das Gericht daher nicht.

Der Richter verwies zudem auf die Persönlichkeit des Täters, der über Jahrzehnte hinweg mehrere schwere Sexualverbrechen begangen habe. Die Kammer wertete die Tat als heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen. Dem Angeklagten sei es ausschließlich um seine „egozentrische Bedürfnisbefriedigung“ gegangen. Die Tat lasse sich weder erklären noch entschuldigen, so der Vorsitzende Richter.

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