Das Verwaltungsgericht hat den Umbau des ehemaligen Postfuhramtes an der Kreuzberger Möckernstraße zu einem Hotel für rechtens erklärt. Damit entschied es gegen einen Eilantrag des Veranstaltungsortes Tempodrom auf der anderen Straßenseite. Der Eigentümer des Tempodrom, die Bremer KPS-Gruppe, die auch die Waldbühne betreibt, wollte das Hotel verhindern. Ihr Argument: Der Lärm von den Veranstaltungen im Tempodrom sei für das Hotel unzumutbar, was zu Nutzungseinschränkungen für das zeltartige Haus führen könnte. Dem folgte das Gericht nicht (VG 13 L 45.11). (sk.)
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