Meinung

„Hurz“ im Plenarsaal: Kerkelings Promi-Pathos ersetzt nicht das Verfassungsrecht

Wie Kerkeling die KPD-Geschichte seines Opas zur Kronzeugenschaft umdeutet – und weshalb ein Plenarsaal kein Raum für eine Bewerbungsrede als Bundespräsident sein sollte.

Roland Dantz
Roland Dantz
12 Min
Hape Kerkeling bei der mündlichen Anhörung zum AfD-Verbot: „Kerkeling hat diesen Abend auch als eigene Nummer begriffen“, findet unser Autor.

Hape Kerkeling bei der mündlichen Anhörung zum AfD-Verbot: „Kerkeling hat diesen Abend auch als eigene Nummer begriffen“, findet unser Autor.

© Sascha Fromm/Imago

Im Jahr 1991 setzte sich Hape Kerkeling als avantgardistischer Sänger vor ein Kulturpublikum und sang zu dramatischem Klavier ein Lied, das im Wesentlichen aus dem Wort „Hurz!“ bestand. Das Publikum lachte nicht. Es lauschte andächtig, applaudierte und diskutierte anschließend ernsthaft über die Bedeutung des Gehörten. Der Sketch gehört zu den klügsten Momenten des deutschen Fernsehens, weil seine Pointe nicht auf der Bühne lag, sondern im Saal: Niemand wagte zuzugeben, dass er nichts verstanden hatte. Die Angst, als unkultiviert zu gelten, war stärker als der gesunde Menschenverstand.

Fünfunddreißig Jahre später, am Abend des 30. September 2026, sitzt derselbe Hape Kerkeling im Plenarsaal des Thüringer Landtags. Wieder lauscht ein Publikum andächtig, wieder wird applaudiert. Nur ist es diesmal kein Sketch. Und die Frage, wer zuzugeben wagt, dass er das Gehörte für nicht tragfähig hält, ist keine Frage der Bildung mehr, sondern eine der Gesinnung.

Reichweite statt Sachkunde

Die Anhörung des Justizausschusses ging auf einen Antrag der Linken zurück, die Landesregierung möge sich im Bund für ein Verbotsverfahren gegen die AfD einsetzen. Geladen waren Verfassungsrechtler, der frühere Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen und, auf Vorschlag der Linken, Hape Kerkeling. Ihr Fraktionschef begründete die Wahl damit, Kerkeling sei eine Stimme, „die in der Gesellschaft Anklang findet“. Begründet wurde die Einladung also mit Reichweite, nicht mit Sachkunde. Kerkeling selbst stellte klar, er spreche nicht als Verfassungsrechtler, sondern als Nachfahre eines Opfers des Nationalsozialismus.

Bemerkenswert war die Dramaturgie: Zuerst sprachen überwiegend die Befürworter eines Verfahrens und auch Kerkeling zur besten Sendezeit; die Kritiker mussten teils bis gegen 23 Uhr warten, vor einem ausgedünnten Saal. Schon im Juli hatte der „Cicero“ gefragt, welche Expertise den Entertainer mehr qualifiziere als einen beliebigen Passanten, und gespottet, er möge doch gleich als Königin Beatrix erscheinen. Man muss den Ton nicht teilen, um den Befund ernst zu nehmen: Ein Parlament, das in einer Rechtsfrage einen Entertainer lädt, macht aus einer Anhörung eine Aufführung.

Die andere Hälfte der Geschichte

Im Zentrum des Auftritts stand der Großvater Hermann Anton Kerkeling. Der Zimmermann aus Herten verteilte am 3. März 1933 Flugblätter der KPD, wurde wegen Vorbereitung zum Hochverrat zu neun Jahren Zuchthaus verurteilt und war insgesamt zwölf Jahre in Haft, die letzten drei im KZ Buchenwald. Das Unrecht, das ihm der NS-Staat angetan hat, steht außer Frage.

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Doch die andere Hälfte der Geschichte hat Kerkeling selbst veröffentlicht, in seinem Buch „Gebt mir etwas Zeit“. Dort ist das Vernehmungsprotokoll von 1933 abgedruckt. Der Großvater gibt darin an, er habe gewusst, dass die KPD durch einen gewaltsamen Aufstand die Staatsgewalt beseitigen wollte, „um ein Sowjet-Deutschland nach russischem Muster aufzurichten“. Das Flugblatt endet mit dem Aufruf zur „Voretappe des bewaffneten Aufstandes und des Generalstreiks“. Ein Gericht der Bundesrepublik lehnte 1953 die Aufhebung des Urteils ab: Hochverrat werde in allen Kulturstaaten verfolgt.

In demselben Buch schreibt Kerkeling, er sehe den Großvater „nicht als Helden, aber auch nicht als Opfer“. Ein kluger Satz. In Buchenwald dagegen nannte er im April, was dem Großvater als Hochverrat ausgelegt worden sei, ein höchstes Zeugnis der Treue zur Menschlichkeit; im Landtag sprach er als „Nachfahre eines Opfers“. Verschwunden ist dabei auch das Menschlichste, was das Protokoll verrät: dass der Großvater mit der Gewalt „selbst nicht ganz einverstanden“ war. Der Enkel braucht diesen Zweifel nicht. Er braucht einen Kronzeugen.

Die Partei des Großvaters

Die KPD war Sektion der Kommunistischen Internationale; ihre Entscheidungen fielen nach dem Forschungsstand in Moskau, rund ein Drittel ihrer Einnahmen stammte aus sowjetischen Mitteln. 1923 plante sie mit sowjetischen Offizieren einen bewaffneten Aufstand; das Telegramm des Komintern-Chefs Sinowjew forderte die Bewaffnung von 50.000 bis 60.000 Mann und endete mit den Worten „Dasselbe in Thüringen“. Ab 1928 erklärte sie die Sozialdemokratie zum „Sozialfaschismus“, zum Hauptfeind; 1931 unterstützte sie gemeinsam mit Stahlhelm und NSDAP den Volksentscheid gegen die sozialdemokratisch geführte preußische Regierung, 1932 standen Ulbricht und Goebbels beim Berliner Verkehrsstreik auf einer Tribüne. Der amerikanische Korrespondent H. R. Knickerbocker hörte 1932 in Berlin den Ruf „Heil Moskau!“ und notierte, die KPD werde Hitler „den ersten Schritt tun“ lassen.

Wer die Zerstörung der Weimarer Demokratie beklagt, kann von dieser Partei nicht schweigen. Kerkeling tut es, und zwar in einem Saal, in dem ihn die Rechtsnachfolgerin der SED eingeladen hat. Mathias Brodkorb hat im „Cicero“ gezeigt, dass diese Linie kein Archivthema ist: Der neue Linken-Vorsitzende erklärte nach Brodkorbs Darstellung in einem Interview, er sehe keinen Unterschied zwischen einer CDU, die „faschistische Politik“ mache, und den „Faschisten selbst“; auf dem Parteitag wurde gefordert, das „System“ nicht zu erhalten, sondern zu überwinden. Eine Partei, deren Spitzenpersonal das System überwinden will, lädt den Enkel eines Kommunisten ein, damit er vor der Abschaffung der Demokratie warnt. Das ist das Paradox von Erfurt.

Parallelen, die nicht tragen

„Angst, Lügen und Hass“ nannte Kerkeling die Zutaten der NS-Ideologie und zugleich die Marschrichtung der AfD. Die Formel klingt wie eine Erkenntnis, ist aber keine: Sie passt auf jede totalitäre Bewegung des 20. Jahrhunderts, auch auf jene, der sein Großvater angehörte. Eine Formel, die auf Hitler wie auf Thälmann passt, unterscheidet nichts.

Den Kern seiner Rede bildete ein Satz zum AfD-Slogan „Alles ist möglich“: Bei einer solchen Partei sei „unter Umständen auch Buchenwald möglich“. Aus der Offenheit eines Werbespruchs wird die Möglichkeit eines Konzentrationslagers abgeleitet; mit dieser Logik ließe sich jeder Partei jedes Verbrechen andichten. Und in Buchenwald war tatsächlich „alles möglich“ – auch nach 1945, als die sowjetische Besatzungsmacht dort ein Speziallager betrieb, in dem nach sowjetischen Angaben über 7000 Menschen starben. Wer Buchenwald als Argument verwendet, kann diese zweite Geschichte des Ortes nicht ausblenden.

Hinter allem stand die Gleichung: Heute ist wie damals. Doch 1932 zählte Knickerbocker fast sechs Millionen Arbeitslose und 15 Millionen Menschen unter der Hungergrenze; im Thüringer Wald blieben Familien 28 Pfennig pro Kopf und Tag; fünf Millionen Deutsche standen in paramilitärischen Verbänden. Und selbst damals erreichte die NSDAP nie eine Mehrheit; Hitler kam durch die Entscheidung konservativer Eliten ins Amt. Wer heute „Weimar“ ruft, ohne Kommunisten, Eliten und Not zu nennen, ruft ein Gefühl auf, keine Geschichte.

Ein Urteil, das nicht seines ist

Die AfD sei „in meinen Augen verfassungswidrig“, sagte Kerkeling; wer die Vergangenheit verharmlose, verwirke „jede politische Daseinsberechtigung“. Beide Sätze nehmen vorweg, was das Grundgesetz allein dem Bundesverfassungsgericht vorbehält. „In meinen Augen verfassungswidrig“ ist eine Kategorie, die das Grundgesetz nicht kennt. Maaßen hielt in derselben Anhörung entgegen, wer über ein Parteiverbot reden wolle, brauche Fakten, keine Emotionen. Die Gegenseite hat übrigens Material vorgelegt: ein Gutachten mit rund 2500 Belegen, juristische Stellungnahmen von Professoren. Das ist der Streit, der in eine Anhörung gehört: über Belege, nicht über Großväter.

Eine Rede, die dem Gegner die Daseinsberechtigung abspricht, Einwände nicht aufnimmt und das Urteil des Gerichts durch das eigene ersetzt, folgt einem Freund-Feind-Muster, das jenen geschlossenen Weltbildern eigen ist, vor denen sie zu warnen vorgibt. Gerade davor schützt uns das Grundgesetz: Es setzt nicht auf die moralische Gewissheit Einzelner, sondern auf Verfahren, Beweise und unabhängige Gerichte.

Wem das Verfahren nützt

Die Erfurter Initiative kam nicht von Verfassungsrechtlern und nicht von der Landesregierung, sondern von einem direkten Wettbewerber der AfD. Der Antrag lag seit Mai 2025 im Ausschuss; öffentlich verhandelt wurde er, nachdem die AfD bei mehreren Landtagswahlen hinzugewonnen hatte. Ich behaupte: Wettbewerbsinteresse und Verfassungsschutz sind in diesem Vorgang nicht sauber zu trennen. Niemand wird das offen aussprechen. Aber es nicht anzunehmen, wäre naiv, und es zu bestreiten, scheinheilig.

Man muss den Initiatoren nicht einmal unlautere Absichten unterstellen. Eigeninteressen gehören, einfach ausgedrückt, auch in einer Demokratie zur Lebenswirklichkeit. Ein Parteiverbot räumt einen Mitbewerber aus dem Feld, mit seinen Mandaten, Wählern und Mitteln, gleich aus welchem Motiv es betrieben wird. Ulrich Vosgerau nannte es in der Anhörung auf die „totale Vernichtung einer Partei“ gerichtet. Die Befürworter halten entgegen, gerade die Wahlerfolge machten ein Verfahren dringlich, denn verboten werden kann nur eine Partei, die ihre Ziele auch erreichen könnte.

Darin liegt eine Merkwürdigkeit: Wenn die Stärke einer Partei zugleich rechtliches Kriterium für ihr Verbot und politisches Interesse ihrer Konkurrenten ist, lässt sich Verfassungsschutz von Wettbewerbsschutz kaum noch unterscheiden. Schon deshalb müssen die Schwellen für ein Parteiverbot außerordentlich hoch liegen. Sie sind kein Hindernis der wehrhaften Demokratie, sondern ihr Schutz vor Missbrauch. Eine Demokratie, die Mitbewerber verbietet, weil sie gewinnen, verließe den Boden, den sie verteidigen will.

Die Angst vor der Mehrheit

Hinter der Debatte steht eine selten offen ausgesprochene, aber ständig bediente Angst: die AfD könne in einem ostdeutschen Land allein regieren. Doch Alleinregierungen sind in der Bundesrepublik kein Novum. Die CDU regierte in Sachsen von 1990 bis 2004 und in Thüringen von 1999 bis 2009 mit absoluter Mehrheit, die CSU in Bayern über Jahrzehnte. Niemand bezweifelte deren Legitimität. Wer die Möglichkeit einer Mehrheit zur Gefahr erklärt, erklärt in Wahrheit die Wähler zur Gefahr.

Auch das Verfassungsrecht trägt diese Angst nicht. Nach dem NPD-Urteil von 2017 misst das Bundesverfassungsgericht die Gefahr für die Grundordnung, nicht die Aussicht auf eine Regierungsmehrheit. Die Gleichung „Wahlerfolg gleich Gefahr“ setzt voraus, was erst zu beweisen wäre. Und selbst eine Alleinregierung stünde unter Landesverfassungsgerichten, Bundesrecht und Bundesverfassungsgericht; Verfassungsänderungen verlangen zwei Drittel. Wie situativ politische Grenzziehungen sind, zeigt Sachsen: Im März 2025 erhielt erstmals seit 1990 ein Gesetzentwurf der Linken eine Mehrheit, mit den Stimmen der CDU, als die Minderheitsregierung Stimmen brauchte. Die AfD stimmte dagegen, auch das gehört zur Wahrheit. Zu Zeiten der CDU-Alleinregierung hätte man ein solches Beispiel vergeblich gesucht. Doch das Muster ist deutlich: Grenzziehungen folgen der Arithmetik der Macht.

Die Probe in Bautzen

Zwei Tage vor Erfurt beschloss der Kreistag Bautzen auf gemeinsamen Antrag von Freien Wählern, AfD und BSW ein Integrationskonzept, an dem ich maßgeblich mitgewirkt habe. Die AfD-Fraktion hatte einen eigenen Entwurf eingebracht; beide wurden auf Augenhöhe zusammengeführt. Das Ergebnis erklärt: „Für uns bleibt die Würde des Menschen unantastbar.“ Artikel 1 des Grundgesetzes gilt danach „ausnahmslos“, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit widersprechen dem Grundgesetz, Schutzbedürftigkeit sei „keine Frage der Herkunft, sondern des Schicksals“. Zugleich benennt das Konzept Pflichten: Sprache, Anerkennung der Rechtsordnung, eigener Beitrag, Rückkehr für den, der kein Aufenthaltsrecht hat.

In Jahrzehnten kommunalpolitischer Verantwortung, als Oberbürgermeister von Kamenz und seit 2008 im Kreistag, habe ich keinen konkreten Vorgang erlebt, der Kerkelings Pauschalurteile über Mitglieder und Anhänger dieser Partei trägt. Redlichkeit verlangt, die Reichweite dieses Belegs zu benennen: Über ein Verbot entscheidet Karlsruhe nach dem Gesamtbild der Partei, nicht nach einem Kreistag in der Oberlausitz. Aber das Pauschalurteil ist widerlegt. Kerkeling hat diese Probe an der Praxis nicht gemacht. Er hat sie durch einen Großvater ersetzt.

Die Erfahrung des Gleichschritts

Wer in der DDR gelebt hat, kennt den Preis einer Ordnung, in der eine Partei festlegt, welche Meinungen dazugehören. Ein Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht ist mit diesem System nicht gleichzusetzen. Vergleichbar ist das geistige Klima, in dem der Andersdenkende nicht mehr widerlegt, sondern moralisch ausgegrenzt wird. Den heute Zwanzig- bis Vierzigjährigen fehlt diese Erfahrung. Umso wichtiger ist es, Geschichte ganz zu erzählen – die nationalsozialistische und die kommunistische, Buchenwald 1937–1945 und Buchenwald 1945–1950.

Die Show

Meine These lautet: Kerkeling hat diesen Abend auch als eigene Nummer begriffen. Eine Absicht lässt sich nicht beweisen, aber die Indizien sind zahlreich. „Hape for President“ titelte Correctiv am Tag danach und lobte die sieben Minuten, in denen jedes Wort mehrfach durchdacht gewirkt habe. Die taz sprach von der Rede der Woche und fragte, warum er nicht Bundespräsident werde; eine Petition für seine Nominierung zählte über 145.000 Unterschriften, die Bundesversammlung tritt im Januar 2027 zusammen. Kerkeling selbst hatte im Sommer gesagt, er sei geneigt, sich das Amt zuzutrauen. Am Tag der Deutschen Einheit legte er per Video nach: „Handelt. Jetzt.“ Und im kommenden Jahr erhält er den „Orden wider den tierischen Ernst“. Eine bessere Pointe ließe sich nicht erfinden.

Das ist die Choreografie einer Kandidatur, nicht die eines Sachverständigen. Der Thüringer Landtag aber ist kein Unterstützerkomitee für das Amt des Bundespräsidenten, und sein Justizausschuss keine Bühne für ein Casting.

„Hurz“ – zum zweiten Mal

Fairness gebietet, auch das andere zu sagen. Der Großvater hat gelitten, und es ist das Recht des Enkels, daran zu erinnern. Drohungen gegen Kerkeling sind inakzeptabel, und eine Strafanzeige gegen ihn ist die falsche Antwort. Die Meinungsfreiheit gilt für ihn wie für seine Kritiker; gegen eine schiefe Rede hilft Widerspruch.

Dieser Widerspruch lautet:

Wer die Geschichte als Kronzeugin aufruft, muss sie ganz erzählen. Hermann Kerkeling war Opfer des Nationalsozialismus und Mitglied einer Partei, die eine Diktatur nach sowjetischem Muster anstrebte. Beides ist wahr. Moralische Autorität lässt sich nicht vererben, Schuld auch nicht. Eine bewegende Rede ist kein Beweis, ein Familiengedächtnis kein Gutachten und ein Komiker kein Verfassungsgericht.

1991 lachte Deutschland über ein Publikum, das „Hurz!“ andächtig beklatschte. Mit dieser Parodie hielt Kerkeling seinem Publikum einen Spiegel vor. Es ist nicht abwegig anzunehmen, dass im Thüringer Landtag dasselbe geschah – ob gewollt oder nicht: Der Spiegel zeigte ein politisch interessiertes Publikum, das andächtig beklatschte, was es hätte prüfen müssen. 2026 sollte das politisch interessierte Publikum diesen Fehler nicht wiederholen.

Wer „Hurz!“ sehen möchte: Der Sketch aus der Radio-Bremen-Sendung „Total Normal“ (Das Erste, 4. Juli 1991) ist im Netz abrufbar, etwa unter
youtube.com/watch?v=MJ7jbQJXF68.

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