In einer Zeit, in der ständig und überall mit ungeheurer Geschwindigkeit Entscheidungen getroffen werden, tut dieses Nicht-Votum gut: Der Europarat konnte sich auch nach mehr als drei Jahren Streit nicht auf eine Position zur passiven und aktiven Sterbehilfe verständigen. Damit bleibt es bei der gültigen Resolution, die Tötung auf Verlangen untersagt. In der Diskussion prallten Euthanasiebefürworter auf der einen und Lebensschützer auf der anderen Seite mit äußerster Härte aufeinander. Es hat sich gezeigt, dass sich für 46 europäische Länder mit ihren vielen Millionen Menschen und deren unterschiedlichen kulturellen Prägungen ein einheitlicher Umgang mit Krankheit, Leiden und Tod nicht im parlamentarisch abgehobenen Konsensverfahren im fernen Straßburg bestimmen lässt.Es führt für die einzelnen Länder kein Weg daran vorbei, dass sie in ihren Gesellschaften zunächst selbst eine Verständigung darüber finden müssen, wann sie Leidende sterben lassen wollen und wie sie die fließende Grenze zwischen passiver und aktiver Sterbehilfe - also auch das bewusste Töten im Dunkel von familiärer Vernachlässigung und kostenorientierter Apparatemedizin - gesetzlich fixiert kontrollieren wollen. In den Niederlanden hat man bereits eine Entscheidung getroffen. Die Entkriminalisierung der aktiven Sterbehilfe hat dort zur Rationalisierung - auch im ökonomischen Sinn - des Sterbens geführt und Missbrauch nicht verhindert. Welchen Weg Deutschland gehen will, weiß diese Gesellschaft noch nicht.
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