Prozess

Im Wahn Großmutter getötet: Stephan D. war überzeugt, es wäre eine Doppelgängerin

Der psychiatrische Sachverständige hält den 38-jährigen Beschuldigten aus Schöneiche bei Berlin zum Tatzeitpunkt für psychisch krank und schuldunfähig.

6 Min
Stephan D. (l.) war zum Tatzeitpunkt schuldunfähig, so sieht es der psychiatrische Sachverständige.

Stephan D. (l.) war zum Tatzeitpunkt schuldunfähig, so sieht es der psychiatrische Sachverständige.

© Montage: Berliner Zeitung Foto: Katrin Bischoff

Stephan D. fühlte sich nicht nur beobachtet und verfolgt, er fühlte sich auserwählt. Für Größeres. Das sagt am Freitag Hans-Ludwig Kröber, der psychiatrische Gutachter, über den Mann, der in Schöneiche bei Berlin seine Großmutter getötet und auf der Flucht zwei Polizeibeamte verletzt haben soll. Kröber führt vor dem Landgericht in Frankfurt (Oder) rund eine Stunde lang in die krankhafte Welt des Beschuldigten. Am Ende kommt er zu dem Schluss: Der 38-jährige einstige Erzieher war zum Tatzeitpunkt in einer akut psychotischen Phase und damit schuldunfähig. Stephan D. sei psychisch krank, er leide seit sehr langer Zeit an einer paranoiden Schizophrenie.

Unterbringung im Maßregelvollzug angestrebt

Der Gutachter Kröber erklärt vor Gericht, dass er den Beschuldigten in der Untersuchungshaft besucht habe, wo Stephan D. unbehandelt geblieben sei.  Nach zwei Jahren Krankheit, die auch eine große Schlaflosigkeit mit sich brachte, habe er einen „sehr großen, sehr dünnen, völlig erschöpften Menschen“ angetroffen. „Ich hatte das Gefühl, er steht kurz vor dem Zusammenbruch“, sagt der Sachverständige. Erst nach seinem vorläufigen Gutachten wurde Stephan D. drei Monate nach der Tat in die forensische Psychiatrie verlegt und dort auch medikamentös behandelt.

Stephan D. wohnte im Haus neben dem Grundstück seiner Oma. Einen Tag vor Heiligabend im vorigen Jahr soll er die 80 Jahre alte Frau im Gartenhaus ihres Anwesens, das die einstige Friseurin noch immer als Salon nutzte, mit neun Messerstichen getötet haben und dann mit seinem blauen BMW davongefahren sein. Er ist in dem Sicherungsverfahren, in dem ihm Totschlag vorgeworfen wird, Beschuldigter. Die Staatsanwaltschaft strebt die Unterbringung im Maßregelvollzug, einer Klinik für psychisch kranke Straftäter, an.

Der Beschuldigte habe sich krankheitsbedingt für besondere Aufgaben auserwählt gefühlt, sagt der 72-jährige Kröber. Er habe die Vorstellung gehabt, als russisches Kind von der russischen Besatzungsmacht vertauscht worden zu sein – um als Retter zu fungieren. Er habe sich vom Geheimdienst beobachtet gefühlt und sei besessen von der Vorstellung gewesen, am Ende der oberste aller Geheimdienstmänner zu sein und alle Macht zu haben.

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Im Gespräch mit Kröber gab Stephan D. zu, die Grundschule in Schöneiche, in der er einst gearbeitet hatte, „lahmgelegt zu haben“. Dafür habe er Benzin in die Heizungsanlage gekippt, gibt Kröber die Angaben des Beschuldigten wieder. An der Schule hatte es im September vorigen Jahres eine Explosion gegeben, die das Gebäude stark in Mitleidenschaft gezogen hatte. Danach waren offenbar Mitarbeiter der Schule und auch Eltern vor Stephan D. gewarnt worden.

Stephan D. hielt junge Mutter für Agentin

D. hatte an der Schule neun Jahre als Erzieher gearbeitet, war von den Kollegen geschätzt und den Kindern gemocht worden. Er weigerte sich wohl, sich gegen Corona impfen und testen zu lassen. Der Maskenpflicht kam er nur kurz nach. Im Dezember 2021 verließ er die Schule abrupt, er ließ sich krankschreiben und kam danach nicht mehr zur Arbeit.

Die Gemeinde kündigte ihm formal zum 30. Juni 2022. Da soll Stephan D. aber schon lange in seiner eigenen Welt gelebt, sein Häuschen in der Nähe der Schule kaum noch verlassen haben. Er brach den Kontakt zu seinem Vater und zu seiner Oma ab. Er verbot ihnen, sein Grundstück zu betreten. Das Auto einer einstigen Kollegin soll er mit einer Axt demoliert haben.

Als der 1,90 Meter große Mann im November 2022 eine junge Mutter angegriffen und ihren Kinderwagen mit dem Baby umgeworfen hatte, wurde er vom sozialpsychiatrischen Dienst in die Psychiatrie eingewiesen. Ein Richter unterschrieb den Unterbringungsbefehl. „Er war der Meinung, dass die junge Mutter eine Agentin gewesen sei, die ihn vor seiner Haustür provokativ beobachten sollte“, sagt Kröber. Das Baby sei, so die Worte des Beschuldigten, lediglich eine Puppe gewesen. Diese Wahrnehmung, erklärt der forensische Psychiater, sei typisch für Erkrankte.

Auch zum Tattag machte Stephan D. im Gespräch mit Kröber Angaben. Der Beschuldigte habe seit längerer Zeit den Eindruck gehabt, dass seine Oma ausgetauscht worden und eine Doppelgängerin wäre, sagt der Gutachter. Sie habe sich komisch benommen, ihn tyrannisiert und körperlich angegangen. Am 23. Dezember sei „er rübergegangen und habe sie plattgemacht“, zitiert Kröber Stephan D. Es habe keinen Wortwechsel und keinen Streit gegeben, bevor Stephan D. mit einem Messer auf seine Großmutter einstach. Nach der Tat sei er zurück in sein Haus gegangen und habe eine Zigarette geraucht.

Karin G. habe ihren Enkelsohn verwöhnt und geliebt, so hatte es ihr Sohn vor Gericht erklärt, der der Vater von Stephan D ist. Vor drei Jahren waren dem 64-Jährigen erste Veränderungen an seinem Sohn aufgefallen, Stephan habe sich mehr und mehr zurückgezogen, hatte der Vater als Zeuge berichtet. Er half seiner Großmutter nicht mehr im Garten, grüßte irgendwann nicht einmal mehr. Die Fenster seines Hauses verklebte er, damit ihm seine Oma nicht beobachten konnte.

Die Angehörigen waren machtlos in dem Bemühen, Stephan D. in eine adäquate Behandlung zu bringen.

Hans-Ludwig Kröber, psychiatrischer Gutachter

Versuche, mit dem Sohn ins Gespräch zu kommen, um ihm Hilfe anzubieten, scheiterten. Als Stephan D. im November eine Woche lang in der Psychiatrie war, machte sein Vater im Haus des Sohnes verstörende Entdeckungen: Die Klingel war abgestellt, die Lampen an der Decke fehlten, die Steckdosen waren abmontiert, Fernseher, Radio und Klimaanlage abgebaut, sämtliche Thermostate abgerissen. Im Keller hatte der Sohn das Telefonkabel herausgerissen und den Wasserzähler dick mit Silberpapier umwickelt.

Der forensische Psychiater Hans-Ludwig Kröber diagnostiziert bei Stephan D. eine paranoide Schizophrenie.

Der forensische Psychiater Hans-Ludwig Kröber diagnostiziert bei Stephan D. eine paranoide Schizophrenie.

© Katrin Bischoff

Als Stephan D. aus der Klinik entlassen wurde, lebte er vier Wochen lang unauffällig – bis zum 23. Dezember. Da sei er krankheitsbedingt zu der felsenfesten Überzeugung gekommen, dass etwas geschehen müsse, sagt Kröber. In all der Zeit seien die Angehörigen machtlos gewesen in dem Bemühen, den Sohn und Enkel in eine adäquate Behandlung zu bringen.

Gleichzeitig übt der Gutachter Kritik an der Klinik, in der Stephan D. im November vorigen Jahres für eine Woche untergebracht war. Das Verhalten der dortigen Psychiatrie sei nicht rühmenswert. Bei einem anderen Vorgehen hätte eine Chance bestanden, zu einer wirksamen Behandlung zu kommen, erklärt Kröber.

Der Gutachter geht – anders als der derzeit behandelnde Arzt – nicht davon aus, dass der Cannabiskonsum des Beschuldigten eine große Rolle für das Krankheitsbild gespielt hat. Er sieht Stephan D. auf einem guten Weg. Es sei aber notwendig, dass er weiter stationär behandelt werde. Die Rückfallgefahr sei hoch, daher stelle der Beschuldigte noch immer eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.

Stephan D. sitzt seit dem 13. September vor Gericht. Am Mittwoch hatte er sich erstmals geäußert. Mit klaren Worten hatte er erklärt, dass ihm das Geschehene sehr unangenehm sei. Er habe sich verfolgt und beobachtet gefühlt, sich regelrecht im Haus verschanzt. Zum Tattag selbst machte er auf Anraten seines Anwalts keine Angaben.

Am Montag sollen in dem Sicherungsverfahren die Plädoyers gehalten werden. Ein Urteil könnte noch am selben Tag oder am 9. Oktober gesprochen werden.

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