Immer mehr Mietstreitigkeiten landen vor Gericht. Das teilte der Deutsche Mieterbund (DMB) auf Grundlage von Zahlen des Statistischen Bundesamts mit. Insgesamt kam es 2025 demnach zu 197.092 Verfahren vor Amts- und Landgerichten – ein Anstieg von etwa 7,8 Prozent. Das Statistische Bundesamt differenziert dabei nicht, um welche Streitgegenstände es sich konkret gehandelt hat.
Der Deutsche Mieterbund hat zu diesem Zwecke eigene Angaben gemacht, die auf Zahlen der DMB Rechtsschutz-Versicherung AG basieren. Daraus geht hervor, dass ein Großteil der Mietstreitigkeiten vor Gericht auf Vertragsverletzungen entfällt. Dabei geht es laut DMB um allgemeine Rechte und Pflichten, die sich aus dem Mietvertrag ergeben: „Angefangen bei Fragen der Tierhaltung bis hin zu Problemen im Zusammenhang mit Wohnungsmängeln und Mietminderungen oder Verfahren zur Mietpreisbremse“. Der Anteil beläuft sich demnach auf 28,4 Prozent.
DMB-Präsidentin fordert Mietpreisbremse
Gestiegen ist vor allem die Anzahl der Streitigkeiten, die sich auf Mieterhöhungen – 21,8 Prozent – und die Betriebskosten – 16,4 Prozent – beziehen. „Der Anstieg der Gerichtsprozesse aufgrund von Mieterhöhungen verdeutlicht ganz klar den Druck auf dem Mietwohnungsmarkt“, teilte der Mieterbund mit. Im Vorjahr belief sich der Anteil der gerichtlichen Auseinandersetzungen auf 17,4 Prozent. Aus Sicht des Mieterbunds fehlt es an mietenbegrenzenden Regelungen.
„Bereits jetzt ist jeder dritte Mieterhaushalt durch seine Wohnkosten überlastet“, kommentiert die Präsidentin des DMB, Melanie Weber-Moritz, und verweist auf den Mietenreport 2025. „Diese Entwicklung muss dringend gestoppt werden.“ Sie fordert die Umsetzung der Mietrechtsreform, wie Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sie angekündigt hatte, und bezeichnet die Pläne als absolut „begrüßenswert und notwendig“. Weber-Moritz spricht sich zudem für eine Mietpreisbremse aus.
Stark gestiegen ist den Angaben zufolge zudem die Zahl von Gerichtsprozessen wegen Eigenbedarfskündigungen. Der Anteil belief sich auf 6,8 Prozent. „Eine aktuelle Abfrage bei den DMB-Mietervereinen hat ergeben, dass die Nachfrage nach Beratungen aufgrund von Eigenbedarfskündigungen in den vergangenen Jahren um 30 bis 50 Prozent gestiegen ist“, hieß es weiter. Es liege aber der Verdacht nahe, dass der Eigenbedarf bei der Hälfte der Kündigungen vorgeschoben sei. Auch hier fordert der DMB Reformen.
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