Immobilienmarkt

Berlin: Mieterverein will schärferes Vorgehen gegen Wohnungsabrisse

Der Senat soll die Bedingungen für die Beseitigung von Wohnhäusern erschweren. Denn Abriss bedeutet für viele betroffene Mieter eine unsichere Zukunft.

Ulrich Paul
Ulrich Paul
4 Min
Vom Abriss bedroht: Haus in der Schlüterstraße 44.

Vom Abriss bedroht: Haus in der Schlüterstraße 44.

© Sabine Gudath

In der Schlüterstraße in der City West soll ein Wohnhaus aus den 1960er-Jahren für ein neues Büro- und Geschäftshaus abgerissen werden, in der Habersaathstraße in Mitte will der Eigentümer einen Wohnblock aus den 1980er-Jahren durch einen teuren Neubau ersetzen, und in der Tegeler Straße in Wedding stehen mehrere Wohnhäuser Erweiterungsplänen des Bayer-Konzerns im Weg.

Viele Wohnungen in Berlin sind aktuell vom Abriss bedroht. Der Berliner Mieterverein (BMV) schlägt deswegen Alarm. Am Mittwoch legte der Verein ein Konzept vor, um Wohnhäuser besser zu schützen. Der eingeläutete Wahlkampf solle damit „um ein wichtiges stadtpolitisches Thema“ erweitert werden, erklärte BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels. Es sei „höchste Zeit“, über den Abriss zu reden – weil vor allem preiswerter Wohnraum verloren gehe. Die Zahl der Abrissanträge stieg von 369 im Jahr 2018 auf 516 im Jahr 2021. Während im Jahr 2018 nur 30 Prozent der Anträge genehmigt wurden, waren es im Jahr 2021 bereits 68 Prozent.

Der Mieterverein schlägt vor, dass sogenannte Zweckentfremdungsverbots-Gesetz so zu verschärfen, dass Eigentümern in der Regel kein berechtigtes Interesse am Abriss bescheinigt wird, wenn ihnen eine mögliche Instandsetzung wirtschaftlich zuzumuten ist. Bei der Prüfung, ob sich Investitionen in den Erhalt alter Bausubstanz lohnen, sollte ein Zeitraum von mindestens 20 Jahren angesetzt werden, nicht einer von zehn Jahren, wie bisher. Zu leicht könnten Eigentümer bislang durch private Gutachten vorrechnen lassen, dass ihnen das alte Haus wirtschaftlich ein Klotz am Bein sei – und würden so eine Abrissgenehmigung erhalten.

Sollte ein Abrissantrag positiv beschieden werden, sollen die Bezirksämter künftig zudem verlangen dürfen, dass bis zu 50 Prozent der Wohnungen, die abgerissen werden, im Neubau als Sozialwohnungen zur Vermietung angeboten werden – mit Förderung des Landes zu den jeweils geltenden Wohnraumförderbestimmungen.

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Außerdem will der Mieterverein die Zweckentfremdungsverbots-Verordnung verschärfen. So soll festgelegt werden, dass Ersatzwohnraum zu einer Nettokaltmiete angeboten werden muss, die maximal 20 Prozent über der Miete der abgerissenen Wohnungen liegt. Zugleich darf die ortsübliche Miete, also die nach dem Mietspiegel errechnete Miete, um nicht mehr als zehn Prozent überschritten werden. Staffelmieten und Indexmieten sollen ausgeschlossen sein.

Ersatzwohnraum soll zu günstigeren Mieten geschaffen werden

„Die bereits jetzt in der Verordnung verankerte Obergrenze von 9,17 Euro pro Quadratmeter nettokalt ist nach unserer Einschätzung zu hoch, um einen Ausgleich für den abgerissenen Wohnraum zu schaffen“, sagte BMV-Geschäftsführer Bartels. „Mit den vorgeschlagenen Änderungen wären insbesondere Wohnungen aus den 1950er- und 1960er-, zunehmend auch aus den 1970er-Jahren, deutlich besser geschützt als bisher.“

Es gehe bei den Abrissen „nicht nur um sprichwörtliches Verpulvern grauer, seit Jahrzehnten in Zement und Steine gebundener Energie, sondern um das Herauskaufen Zigtausender Menschen“, so Bartels. „Sie werden von Investoren mit ein paar Tausend Euro aus ihren Wohnungen herausgelockt“, kritisierte der BMV-Geschäftsführer. Abriss müsse nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus sozialen Gründen so weit wie möglich verhindert werden.

In der rot-grün-roten Koalition stoßen die Vorschläge des Mietervereins auf Wohlwollen. „Spekulation hat viele Gesichter. Ein besonders schäbiges ist der Abriss preiswerten Wohnraums“, heißt es in einer Stellungnahme der Linke-Abgeordneten Katalin Gennburg und Niklas Schenker. „Wir unterstützen die sehr guten Vorschläge des Mietervereins zur Einschränkung von Abrissen“, so die Linke-Abgeordneten. „Berlin braucht einen Abriss-Stopp.“

Stadtentwicklungssenator mahnt eine rechtssichere Lösung an

Ähnlich äußert sich die Grünen-Abgeordnete Katrin Schmidberger. „Wir können uns Abrisse schlichtweg nicht mehr leisten – weder aus ökonomischer, sozialer noch aus klimapolitischer Sicht“, sagt sie. Es könne nicht sein, dass intakte Wohnhäuser abgerissen werden, um mit den Grundstücken Spekulation zu betreiben. „Die Vorschläge des Berliner Mietervereins zeigen wichtige Bausteine für eine sinnvolle Reform auf, um die Missstände zu beseitigen“, so Schmidberger. „Dahingehende Maßnahmen haben wir im Koalitionsvertrag längst verabredet.“ Da der Stadtentwicklungssenator seinen Fokus nur auf Neubau gelegt habe, sei die Bilanz bisher allerdings ernüchternd. „Wir fordern ein faktisches Abrissverbot für Wohnraum“, so Schmidberger.

Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) sagte: „Ich stimme dem Mieterverein zu, wenn er fordert, Abriss möglichst zu vermeiden. Das ist auch mein Ziel.“ Preiswerter Wohnraum dürfe nicht einfach so verschwinden. Auch die weitere Nutzung grauer Energie, also der Bestandsgebäude, müsse aus Sicht des Klimaschutzes ganz weit oben stehen. „Dies alles muss aber rechtssicher sein“, so Geisel. „Den Mietern nutzt kein verschärftes Gesetz, das nach kurzer Zeit von den Gerichten wieder gekippt wird. Wir werden uns die Forderungen deshalb mit dem Mieterverein gemeinsam anschauen.“

Im Fall der Häuser, die der Erweiterung des Bayer-Standortes in Weding weichen sollen, würden allerdings auch die Vorschläge des Mietervereins nicht greifen – weil die Wohnhäuser auf Flächen stehen, die für eine Gewerbenutzung vorgesehen sind.

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