Ratgeber

In der Mietwohnung: Wie lange darf ich Geflüchtete bei mir aufnehmen?

Auch in Berlin kommen geflüchtete Ukrainer an. Die Hilfsbereitschaft ist groß, viele nehmen Geflüchtete bei sich auf. Aber was, wenn der Vermieter dagegen ist?

Team News Eva Maria Braungart dpa/eb
2 Min
Flüchtlinge aus dem ukrainischen Kriegsgebiet gehen im Berliner Hauptbahnhof zu einer Sammelstelle.

Flüchtlinge aus dem ukrainischen Kriegsgebiet gehen im Berliner Hauptbahnhof zu einer Sammelstelle.

© dpa/Paul Zinken

Angesichts des Kriegs in der Ukraine ist die Hilfsbereitschaft in Berlin und ganz Deutschland groß. Neben Geld- und Sachspenden stellen einige Menschen auch Wohnraum zur Verfügung. Mieterinnen und Mieter sollten aber wissen: Ab einer gewissen Zeit braucht es die Zustimmung der Vermieter.

Wer Geflüchtete für bis zu acht Wochen in seiner Mietwohnung aufnehmen möchte, braucht seine Vermieter nicht zu informieren. Das teilt der Deutsche Mieterbund mit. Bei einer Aufnahme für längere Zeit jedoch müssten Vermieter grundsätzlich zustimmen. Eine Ausnahme besteht, wenn es sich bei den aufgenommenen Personen um Ehepartner, Lebenspartner, Kinder oder Eltern handelt.

Wer Geflüchtete ohne die Zustimmung seiner Vermieter für längere Zeit bei sich aufnimmt, setzt das Mietverhältnis aufs Spiel. Dann nämlich dürften Vermietende Mieterinnen und Mieter abmahnen und ihnen anschließend fristlos kündigen, wenn Mietende nicht alles tun, um das Untermietverhältnis zu beenden. Eine fristlose Kündigung ist laut Deutschem Mieterbund dann unberechtigt, wenn Mieterin und Mieter nur vergessen haben, die Erlaubnis einzuholen.

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