In Neuruppin begann am Freitag der Prozess gegen Detlef Z. wegen "Totschlags durch Unterlassen"

Frau verhungerte - Ehemann sah tatenlos zu

Susanne Rost
4 Min

NEURUPPIN. Elfrun Z. starb jämmerlich. Die Frau aus Templin (Uckermark) verhungerte und verdurstete Ende Februar auf ihrer Wohnzimmercouch. Vor ihrem Tod hatte die 43-Jährige wochenlang in ihrem eigenen Kot und Urin gelegen. Zum Kühlschrank oder zur Toilette konnte die fußkranke Frau alleine nicht mehr gehen. Als Elfrun Z. starb, wog sie noch 29,9 Kilogramm. In ihrem Rücken klaffte eine große, bis zum Knochen reichende Wunde, weil sie zu lange in der selben Position gelegen hatte. Seit Freitag steht ihr Ehemann Detlef Z. vor dem Landgericht Neuruppin. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 42-Jährigen vor, seine Frau getötet zu haben, in dem er ihr nichts zu essen und zu trinken gab und keinen Arzt rief, als es ihr immer schlechter ging. Ein solcher "Totschlag durch Unterlassen" wird mit bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft .Er habe seine Frau geliebt, sagt der Angeklagte vor Gericht. Die Richter, die Schöffen und der Staatsanwalt schweigen einen Moment verblüfft. Doch der Angeklagte - ein schmaler, grauhaariger, unscheinbarer Mann - kann diesen Widerspruch, kann sein Verhalten nicht erklären. Er habe den Tod seiner Frau nicht gewollt, und er mache sich große Vorwürfe. Aber er habe sich damals nicht getraut, einen Arzt zu rufen, weil seine arbeitslose Frau nicht krankenversichert gewesen sei. Er habe nicht gewusst, ob er die Arztrechnung hätte bezahlen können, sagt der Mann, der bis zu seiner Verhaftung am 23. Februar als Bauführer bei der Telekom gearbeitet hat. "Das ist einmalig in der zivilisierten Welt", sagt Staatsanwalt Torsten Sauermann. "Wir sitzen alle hier, und fragen uns, wie das passieren konnte", sagt Gert Wegner, der Vorsitzende Richter. Doch der Angeklagte sitzt meist stumm und mit gesenktem Kopf neben seinem Verteidiger. Scheinbar regungslos sieht er sich die vorgelegten Fotos seiner Wohnung und der ausgemergelten Leiche der Frau an, mit der er 24 Jahre verheiratet war und drei Kinder hatte. Erst als an seinem Platz wischt er sich Tränen aus den Augen.Seit Jahren, so stellt sich heraus, hatte das Paar Alkoholprobleme. Detlef Z. machte deshalb 1999 eine Entgiftung samt Therapie, wurde aber gegen Jahresende rückfällig. Seine Frau hatte einen Entzug versucht, aber das Krankenhaus nach zwei Wochen auf eigenen Wunsch wieder verlassen. Als sie wieder zu Hause war, trank sie weiter. Ihr Mann merkte das, weil sie nach Alkohol roch, wenn er abends von der Arbeit kam. Dann wartete auf ihn die Hausarbeit: Einkaufen, Kochen, Wäschewaschen, Putzen. Seine Frau habe sich um diese Dinge kaum gekümmert, sagt er. Als sie ihre Stelle als Postbotin in Templin verlor, habe sie tagsüber meist ferngesehen. Diese Darstellung bestätigte auch Z.s Schwägerin. "Detlef hat fast alles im Haushalt gemacht", sagt die Frau. Und Mandy, die 14-jährige Tochter, habe ihr immer nur von ihrem Vater erzählt, nie von ihrer Mutter. "Aber zum Schluss hat Detlef die Situation wohl überfordert", sagte sie aus."In der Wohnung stank es fürchterlich", sagt die Notärztin vor Gericht , die an jenem Februarmorgen als erste Außenstehende die Wohnung betrat, um nach der Frau zu sehen. Alarmiert hatte die Notärztin der Angeklagte. Ihm war aufgefallen, dass seine Frau nachts nicht mehr hustete und als er im Wohnzimmer nachsah, stellte er fest, dass sie nicht mehr atmete. Sechs Stunden zuvor hatte er noch im Wohnzimmer gesessen und fern gesehen. "Auf dem Wohnzimmertisch stand ein Glas mit Wasser und ein Aschenbecher", so die Ärztin. Aus eigener Kraft habe die abgemagerte Frau das Glas sicher nicht mehr greifen können. Der Kühlschrank sei mit Lebensmitteln gefüllt gewesen.Detlef Z. gab an, dass er seiner Frau eine ganze zeitlang noch Getränke eingeflößt und sie zur Toilette getragen habe. Warum er dies ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr tat und statt dessen beispielsweise den Gestank in der Wohnung mit Raumspray bekämpfte, konnte er nicht sagen. Die Mutter des Angeklagten und seine 14-jährige Tochter Mandy. Beide machten vor Gericht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Das Verfahren gegen Mandy wegen unterlassener Hilfeleistung ist inzwischen eingestellt. Ihre beiden älteren Brüder, die schon lange nicht bei den Eltern wohnten, sollen am Montag vor Gericht aussagen."Das ist einmalig in der zivilisierten Welt. " Torsten Sauermann, Staatsanwalt aus Neuruppin

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