In Deutschland hat jeder Mensch das Recht zu demonstrieren, solange er damit nicht jene stört, gegen die er demonstriert. Das zeigte sich jüngst beim G8-Gipfel und zeigt sich demnächst beim "feierlichen Rekrutengelöbnis" der Bundeswehr. Dort werden am Freitag die jungen Soldaten gemeinsam die Worte sprechen: "Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen", wobei die relevanten Fragen "Recht worauf?" und "Freiheit wofür?" ausgeblendet bleiben, wohl um die Feierlichkeit des Moments nicht zu stören. Damit sie ihren Spruch in Ruhe aufsagen können, gibt es für Freitag eine "Allgemeinverfügung über die zeitliche und räumliche Beschränkung des Gemeingebrauchs öffentlicher Flächen", sprich: Man darf sich nicht in der Nähe des Gelöbnisses aufhalten, denn gerade seine "akustische Störung" (Trillerpfeifen) sei eine "konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit". Sollte dem tapfer verteidigten Volk das nicht passen, darf es Widerspruch gegen die Verfügung einlegen. Aber erst nach dem Gelöbnis.
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