Ausnahmefälle während einer möglichen Ausgangssperre (21 Uhr bis 5 Uhr) ab einer Inzidenz von 100
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Auch die Kontaktbeschränkungen sollen, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, verschärft werden. Es gilt laut Entwurf dann: Ein Haushalt darf sich mit einer weiteren Person an jeweils einem Tag treffen. Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.
Mit der geplanten Gesetzesänderung, die im Eilverfahren durch Kabinett und Parlament beschlossen werden soll, zieht der Bund mehr Kompetenzen in der Pandemiebekämpfung an sich. „Damit werden dem Bund zusätzlich dieselben Handlungsmöglichkeiten wie den Ländern gegeben, um eine bundesweit einheitliche Steuerung des Infektionsschutzes zu gewährleisten“, heißt es in der Vorlage.
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Kitas, Schulen, Hochschulen: Kein Präsenzunterricht bei 100er-Inzidenz
Schulen, Kitas, Hochschulen und außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder ähnliche Einrichtungen sollen der Vorlage zufolge bei Inkrafttreten der Notbremse keinen Präsenzunterricht mehr anbieten, sofern nicht „die nach Landesrecht zuständigen Behörden nach von ihnen festgelegten Kriterien eine Notbetreuung eingerichtet haben“. Die Notbetreuung darf höchstens 20 Prozent der „regulär Betreuten oder Beschulten“ umfassen.
Abweichend davon sei „Präsenzunterricht zulässig bei Personen, die einen nicht länger als 36 Stunden zurückliegenden negativen Test auf SARS-CoV-2“ vorgelegt hätten.
Auch Baumärkte und Geschäfte sollen bei der Notbremse geschlossen bleiben
Ladengeschäfte und „Märkte mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksangebote“ wie zum Beispiel Baumärkte dürften in den Corona-Hotspots auch nicht mehr öffnen. Der Lebensmittelhandel, ebenso wie Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien und Tankstellen blieben von den Maßnahmen ausgenommen. Auch Übernachtungsangebote sollen ab einer Inzidenz von mehr als 100 untersagt werden. Dasselbe gilt für die Gastronomie – mit Ausnahme von Essen zum Abholen.
Harter Lockdown per Gesetz: Alles soll wieder runtergefahren werden
Sollte die geplante Neuregelung umgesetzt werden, würde der Bund mehr Befugnisse in der Pandemiebekämpfung bekommen, die bislang im Wesentlichen Sache der Länder ist. Der bisherige Flickenteppich an länderspezifischen Einzelregelungen würde vereinheitlicht.
„Deutschlandweit eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation“
Zur Begründung heißt es in dem AFP vorliegenden Entwurf: „Es besteht deutschlandweit eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage.“ Deshalb seien „Maßnahmen mit bundeseinheitlichen Standards erforderlich“.
Die Neuregelung soll schnell umgesetzt werden. Am Freitagnachmittag informierten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) die Spitzen der Fraktionen im Bundestag über ihre Pläne. Bereits am Dienstag soll das Bundeskabinett die Vorlage verabschieden, dafür wurde die Kabinettssitzung um einen Tag vorgezogen.
Schon in der kommenden Woche soll sich der Bundestag damit befassen. Auch die Länderkammer, der Bundesrat, müsste dem Gesetz zustimmen. Dafür dürfte die bislang für den 7. Mai geplante nächste Sitzung vorgezogen werden. Die für Montag geplanten Bund-Länder-Beratungen zu Corona wurden abgesagt.
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