Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) hat in Magdeburg eine Vereinbarung zur „Initiative Bürgerarbeit“ unterzeichnet. Langzeitarbeitslose und Asylbewerber ohne reguläre Beschäftigung sollen so verpflichtend arbeiten.
An dem Abkommen sind die Landesregierung, die Bundesagentur für Arbeit, die kommunalen Spitzenverbände sowie Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern beteiligt. Ziel sei es, Menschen ohne reguläre Beschäftigung wieder an Arbeit heranzuführen und die Eigenverantwortung zu stärken, teilte die Staatskanzlei mit.
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Sachsen-Anhalts Ministerpräsident fordert Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger
Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger ist möglich
„Wer arbeiten kann, der soll auch mit anpacken“, sagte Schulze. Für staatliche Unterstützung müsse eine Gegenleistung erbracht werden. Fördern und Fordern gehörten zusammen. Die Initiative startet zum 1. Juli 2026 zeitgleich mit dem Inkrafttreten der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende. Pilotregion für Arbeitsgelegenheiten nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch ist der Landkreis Mansfeld-Südharz. Im Burgenlandkreis werden zusätzlich Maßnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erprobt, im Salzlandkreis werden weitere Angebote für Asylbewerber geschaffen. Eine erste Bilanz ist laut Staatskanzlei für November 2026 geplant.
Mögliche Einsatzfelder seien die Pflege kommunaler Infrastruktur, Umwelt- und Naturschutz, Tourismus, Kultur, soziale Dienstleistungen sowie Sport und Ehrenamt. Reguläre Arbeitsplätze würden nicht ersetzt, betonte die Staatskanzlei. Der Präsident der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau, Sascha Gläßer, lobte das Vorhaben.
Aus dem Bundesarbeitsministerium von Bärbel Bas (SPD) hieß es gegenüber der Ostdeutschen Allgemeinen und der Berliner Zeitung zuletzt, die Möglichkeit, Bürgergeldempfänger zu gemeinnütziger Arbeit heranzuziehen, bestehe bereits heute; darüber entschieden die Jobcenter vor Ort. Die Bereitstellung solcher Plätze sei jedoch mit hohen Kosten und Verwaltungsaufwand verbunden.
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