INSOLVENZ - Immer mehr Bundesbürger stecken in finanziellen Schwierigkeiten und wissen nicht weiter. Rat und Hilfe von Profis gibt es bei anerkannten Beratungsstellen. Aber auch Abzocker sind unterwegs.

Befreiung aus der Schuldenfalle

Heinz Münzel
4 Min

Dispokredit, Konsumentenkredit oder Anschaffungsdarlehen - Schulden zu machen wird den Verbrauchern leicht gemacht. In Deutschland sind rund drei Millionen Bürger so hoch verschuldet, dass sie ihren Schuldenberg nicht mehr aus eigener Kraft abtragen können. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Zahl der Verbraucherinsolvenzen in den ersten vier Monaten dieses Jahres mit 14 200 um fast 40 Prozent über dem Vorjahr, allein im April meldeten sich mit 3 552 Personen über 30 Prozent mehr als im gleichen Monat des Vorjahres zahlungsunfähig. Wie der jüngst veröffentlichte Schuldenatlas der Creditreform belegt, weisen in Berlin 9,4 Prozent der Bevölkerung über 18 Jahre so genannte "Negativmerkmale" auf, die auf eine Überschuldung hindeuten. Viele Betroffene stecken bereits so tief in der Schuldenfalle, dass sie allein keinen Ausweg finden. In solchen Fällen können professionelle Berater einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle helfen. Die Beratung in den Wohlfahrtsverbänden wie Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtverband und in den Verbraucherzentralen gibt es umsonst. Allerdings müssen die Interessenten mitunter monatelang auf einen Termin warten. Sparpotenziale prüfenIm ersten Gespräch verschaffen sich die Berater einen Überblick über die Situation des Schuldners und entscheiden, ob Sofortmaßnahmen ergriffen werden müssen, um seine Existenz zu sichern. Das kann beispielsweise nötig sein, wenn die Wohnung oder Bankkonten gekündigt wurden oder eine Pfändung ins Haus steht. In einer Blitzanalyse stellen die Berater Einnahmen und Ausgaben gegenüber. Gleichzeitig prüfen sie mögliche Einnahmequellen wie Wohngeld oder Sozialhilfe und suchen zudem nach Sparmöglichkeiten bei den Ausgaben (Verzicht aufs Rauchen, Verkauf des Autos). Die Berater prüfen auch, ob die Forderungen der Gläubiger berechtigt sind und verhandeln mit ihnen über einen Forderungsverzicht oder über Ratenzahlungen. Häufig können sich die Schuldner schon auf diesem Wege von ihren Schulden befreien. Aber auch wenn die Überschuldungssituation ernster ist, gibt es Lösungen. Seit 1999 gibt es die Möglichkeit, sich in einem Privat-Insolvenzverfahren von Schulden zu befreien. "Redliche Schuldner" sollen so die Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang erhalten. Die Verfahrenskosten dafür werden gestundet, der Schuldner muss das Verfahren zwar bezahlen, kann aber bis zur endgültigen Restschuldbefreiung die Kosten zinsfrei abstottern.Der Weg in die Schuldenfreiheit ist mühevoll. Erstes Ziel ist eine außergerichtliche Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern. Auch das geht kaum ohne professionelle Hilfe. Der Schuldnerberater hilft, einen Plan zur Schuldentilgung zu entwerfen. Nur wenn alle Gläubiger diesem Plan zustimmen, tritt dieser in Kraft. Lehnen sie ab, bestätigt der Schuldnerberater den gescheiterten Einigungsversuch. Erst jetzt - das ist dann der zweite Schritt - kann der Überschuldete beim zuständigen Amtsgericht das Insolvenzverfahren beantragen. Dazu muss er erneut einen "Schuldenbereinigungsplan" abgeben. Sieht das Gericht darin Chancen für eine Einigung, versucht es, ihn bei den Gläubigern durchzusetzen. Stimmt die Mehrheit der Gläubiger zu, tritt der Plan in Kraft. Wenn nicht, wird als dritter Schritt das Insolvenzverfahren eröffnet. Zu Beginn dieses Verfahrens bestimmt das Gericht einen Treuhänder, der das pfändbare Vermögen und den pfändbaren Teil des Gehalts unter den Gläubigern aufteilt.Motivation zum DurchhaltenIn der sechsjährigen "Wohlverhaltensperiode" wird der pfändbare Teil des Einkommens an die Gläubiger abgeführt. Außerdem muss der Schuldner strenge Auflagen beachten. So hat er dem Treuhänder beispielsweise umgehend mitzuteilen, wenn er seinen Wohnort oder seinen Arbeitsplatz wechselt. Um ihn zu motivieren, bleiben dem Schuldner im fünften Jahr zusätzlich zehn Prozent und im sechsten 15 Prozent des pfändbaren Einkommens. Hat er seinen guten Willen zum Abbau der Schulden bewiesen, erlässt das Gericht nach Ablauf der sechs Jahre die Restschuld.------------------------------PFÄNDUNGSTABELLE // Nettolohn Pfändbarer Betrag bei Unterhaltspflicht für ... Personenmonatlich 0 1 2 3 4 5 und mehrbis 939,99 - - - - - -1 500 399 110 10 - - -1 800 609 260 130 39 - -2 000 749 369 210 99 27 -2 250 924 485 310 174 77 192 500 1 099 610 410 249 127 44ANGABEN IN EURO; QUELLE: BUNDESGESETZBLATTGrafik: Die Tabelle zeigt, wie viel Geld einem Schuldner gepfändet werden darf. Abhängig ist das von der Höhe des Einkommens und der Zahl der Unterhaltsberechtigten.

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