Eine Panne bei den Ermittlungsbehörden hat offenbar vier irakischen Geiselnehmern eine vorzeitige Rückkehr in ihre Heimat ermöglicht. Die Männer, Asylbewerber aus dem Irak, hatten am 20. August 2002 die irakische Botschaft in Berlin besetzt und den damaligen Botschafter als Geisel genommen. Sie erhielten dafür vom Berliner Landgericht eine Strafe von je drei Jahren Haft. Weil die Richter keine Fluchtgefahr sahen, wurden sie zunächst von der Haft verschont. Das Gefängnis bleibt ihnen nun ganz erspart, seit März sind sie wieder in der Heimat. Den Asylantrag der Iraker hatte ein Cottbusser Gericht abgelehnt, daraufhin wollten die Männer freiwillig in die Heimat zurückkehren. Das brandenburgische Landratsamt Spree-Neiße in Forst leitete die Ausreise daraufhin ganz legal in die Wege - mit dem Segen der zuständigen Polizeibehörden. Die Iraker erhielten von einer Internationalen Hilfsorganisation in Bonn noch 100 Euro Reisebeihilfe und 500 Euro Startgeld. Beim Landratsamt Spree-Neiße wusste offenbar niemand von dem Urteil und den Meldeauflagen. "Aus den Unterlagen ging nichts hervor", erklärte eine Mitarbeiterin. Auch die Polizeiwache in Forst habe keine Bedenken gehabt, der Bundesgrenzschutz auch nicht. Offenbar habe die Berliner Justiz versäumt, die Behörden zu informieren. Hingegen erklärte ein Berliner Justizsprecher: "Die Polizeibehörden wurden von der Gerichtsentscheidung informiert."Insgesamt standen im dem Prozess sechs Angeklagte vor Gericht. Ein Geiselnehmer soll noch in Deutschland sein. Der vermeintliche Drahtzieher - ein Exil-Iraker, der in Hamburg lebte - erhielt drei Jahre und drei Monate Haft. Er hat sich gleich nach dem Urteil in den Irak abgesetzt. Es heißt, er arbeitet dort an der Bildung einer neuen Regierung mit. (sd.)
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