Iran-Krieg

Vorfall an Schule mit fast 200 Toten: Massenbegräbnis in Minab – UN sieht mögliche Kriegsverbrechen

Teheran macht die USA und Israel für den Angriff auf eine Schule verantwortlich. Während Tausende der Opfer gedenken, fordert die UN eine umfassende Untersuchung.

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Trauernde beim Ausheben von Gräbern

Trauernde beim Ausheben von Gräbern

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Tausende Menschen haben im Süden des Iran an einem Massenbegräbnis für die knapp 200 Opfer eines mutmaßlichen Angriffs auf eine Mädchenschule teilgenommen. Nach iranischen Angaben wurden in der Stadt Minab mindestens 168 Schülerinnen im Alter zwischen sieben und zwölf Jahren, 26 Lehrerinnen sowie vier Eltern getötet.

Das Staatsfernsehen zeigte große Menschenmengen auf einem zentralen Platz der Stadt. Viele Teilnehmer skandierten Parolen gegen die USA und Israel. Irans Außenminister Abbas Araghtschi machte beide Länder für den Angriff verantwortlich. Mehr als 160 „unschuldige junge Mädchen“ seien bei einem US-israelischen Bombardement getötet worden, schrieb er auf der Plattform X.

Rubio: „USA würden nicht absichtlich eine Schule angreifen“

Vertreter des israelischen Militärs erklärten, ihnen seien keine Angriffe in der Region zu dem genannten Zeitpunkt bekannt. Auch die USA teilten mit, man prüfe die Berichte. US-Außenminister Marco Rubio sagte, die Vereinigten Staaten würden „nicht absichtlich eine Schule angreifen“.

Das UN-Menschenrechtsbüro in Genf forderte eine umfassende Untersuchung. Nach Angaben einer Sprecherin könne es sich um ein Kriegsverbrechen handeln. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte erklärte, die Streitkräfte, die den Angriff durchgeführt hätten, müssten die Vorwürfe untersuchen, die Ergebnisse veröffentlichen und Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen.

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Nach internationalem Völkerrecht müssen Konfliktparteien zwischen zivilen und militärischen Zielen unterscheiden. Angriffe, die diese Prinzipien nicht erfüllen, können als Kriegsverbrechen gewertet werden. Eine abschließende Bewertung sei mangels gesicherter Informationen derzeit nicht möglich, so das UN-Menschenrechtsbüro.

Unabhängige Bestätigungen zum genauen Hergang liegen bislang nicht vor.

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