Der Streit um Vetternwirtschaft in der AfD Sachsen-Anhalt beschäftigte monatelang die Partei. Mittendrin: der Bundestagsabgeordnete Jan-Wenzel Schmidt, der seine eigenen Parteifreunde als „Beutegemeinschaft“ bezeichnete. Im März wurde er deshalb aus der Bundestagsfraktion ausgeschlossen. Am Mittwoch landete der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht. Erstmals verhandelten die Richter über den Ausschluss eines Abgeordneten aus seiner Fraktion.
Karlsruhe
Verhandlung in Karlsruhe: Kehrt Jan-Wenzel Schmidt in die AfD-Fraktion zurück?
Nach einem erbitterten Machtkampf ist Jan-Wenzel Schmidt in der AfD weitgehend isoliert. Doch sein Fraktionsausschluss könnte vor Gericht scheitern.
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Jan-Wenzel Schmidt auf einem AfD-Parteitag: Sein Ausschluss aus der Bundestagsfraktion beschäftigt nun das Bundesverfassungsgericht.
© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
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