Die Linkspartei schlägt zurück: Elif Eralp, die Berliner Spitzenkandidatin für das Rote Rathaus, hat Strafantrag gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gestellt. Und Katherina Reiche, die CDU-Wirtschaftsministerin, bekam eine Unterlassungsaufforderung.
Was war passiert? Es geht um eine Situation in der ZDF-Sendung „Maybrit Illner“ vom Donnerstag, in der es zu Wortgefechten zwischen Dobrindt und der Linke-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek kam. Die Moderatorin Illner versprach sich dabei, korrigierte sich aber sofort: „Elif Eralp sagt, sie ist Antisemitin … Sie ist keine Antisemitin.“ Darauf sagte Dobrindt: „Na doch!“
„Mit seiner Äußerung (‚Na doch!‘) macht sich Herr Dobrindt den Versprecher von Frau Illner, wonach Frau Eralp sage, sie sei Antisemitin, zu eigen. Die Äußerung hat im Kontext des Gesprächs einen eindeutigen Aussagegehalt“, heißt es in dem Schriftsatz des Anwalts Jasper Prigge, der der Berliner Zeitung vorliegt.
Diese Äußerung erfülle den Tatbestand der üblen Nachrede. Indem er sich den Versprecher von Maybrit Illner zu eigen mache, stelle Dobrindt eine Tatsachenbehauptung auf, erklärt Prigge.
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Aus seiner Sicht liegt außerdem eine Beleidigung vor, weil Dobrindt gegenüber Eralp „erkennbar zum Ausdruck“ bringe, sie sei in seinen Augen eine Antisemitin. Die Bezeichnung als Antisemit sei in erheblichem Maße der Ehre abträglich, heißt es in dem Schriftsatz. „Es fehlt an tatsächlichen Anhaltspunkten, dass sie selbst sich jemals in einer Weise geäußert hätte, die sich als antisemitisch bezeichnen ließe. Im Gegenteil tritt Frau Eralp öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein und hat dies auch im Wahlkampf mehrfach wiederholt.“ Die Tat sei schließlich auch geeignet, das öffentliche Wirken von Frau Eralp erheblich zu erschweren.
„Organisierte Kriminalität fröhlich auf Wahlpartys begrüßt“
Auch Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche bekam Post von Prigges Anwaltskanzlei: eine strafbewehrte Unterlassungsaufforderung durch den Berliner Landesverband der Linken. Sie bezieht sich auf eine Rede, die Reiche auf der MyWay-Konferenz 2026 hielt und deren Videomitschnitt auf dem Instagram-Kanal des Ministeriums verbreitet wurde.
Dort sagt Reiche über die Partei unter anderem, dass sie „Antisemitismus offen lebt“, den Juden in dieser Stadt Angst mache, jüdisches Leben bekämpfe und die organisierte Kriminalität „fröhlich auf Wahlpartys begrüßt“. Das sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland.
„Mit der Veröffentlichung des oben zitierten Videoausschnitts verletzen Sie das Recht auf politische Chancengleichheit unserer Mandantin aus Art. 21 GG“, schreibt der Anwalt Prigge. Das Recht von Parteien, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, werde verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern auf die politische Willensbildung des Volkes einwirkten.
„Die Veröffentlichung der parteipolitisch einseitigen Kritik an unserer Mandantin auf dem mit staatlichen Mitteln finanzierten Instagram-Kanal des Bundesministeriums stellt einen Missbrauch öffentlicher Mittel dar und verletzt in erheblichem Maße das Neutralitätsgebot“, schließt der Anwalt.
Sollte das Video am Dienstag noch im Netz und die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben sein, dann will der Berliner Landesverband der Linken beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen.
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