Bürgergeld

Jobcenter verhängen deutlich mehr Sanktionen: Das ist der häufigste Grund

Im vergangenen Jahr verhängten die Jobcenter 25 Prozent mehr Sanktionen. Ein Grund sorgte dabei für fast 86 Prozent der Leistungsminderungen.

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Die Agentur für Arbeit hat neue Zahlen zu den verhängten Bürgergeld-Sanktionen veröffentlicht.

Die Agentur für Arbeit hat neue Zahlen zu den verhängten Bürgergeld-Sanktionen veröffentlicht.

© Dietmar Gabbert/dpa

Die Jobcenter in Deutschland haben im Jahr 2025 deutlich mehr Sanktionen gegen Bürgergeldempfänger verhängt. Wie die Agentur für Arbeit am Montag mitteilte, wurden im vergangenen Jahr insgesamt 461.400 Leistungsminderungen ausgesprochen, was einem Anstieg von 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Insgesamt gab es 2025 etwa 224.100 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die von mindestens einer neu verhängten Leistungsminderung betroffen waren, so die Agentur für Arbeit weiter. Im Jahr 2025 waren im Schnitt nur 0,9 (2024 waren es noch 0,7) Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen von mindestens einer Leistungsminderung betroffen.

Bürgergeld-Reform: Neue Sanktionen treten im Juli in Kraft

85,5 Prozent der Leistungsminderungen verhängten die Jobcenter aufgrund von Meldeversäumnissen, da Leistungsempfänger nicht zu einem vereinbarten Termin erschienen.

Aufgrund einer verweigerten Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme sprachen die Jobcenter 31.000 Minderungen aus.

Wenn eigenes Einkommen bzw. Vermögen bewusst vermindert bzw. fortgesetztes unwirtschaftliches Verhalten an den Tag gelegt wird, kann ebenfalls eine Leistungsminderung verhängt werden. Liegt eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I vor bzw. sind die Voraussetzungen hierfür gegeben, kann die Regelleistung auch gemindert werden. In der Summe entfielen auf die genannten Punkte knapp 15.700 Leistungsminderungen im Jahr 2025.

Die Höhe der durchschnittlichen Minderung lag 2025 bei 8,3 Prozent der Leistung bzw. 66 Euro. Die Jobcenter sehen von einer Leistungsminderung ab, wenn Betroffene einen wichtigen Grund für das Versäumnis vorweisen. Hierzu zählen beispielsweise Erkrankungen oder höhere Gewalt. Bei besonderen Härtefällen kann ebenfalls auf die Verhängung einer Leistungsminderung verzichtet werden.

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Die aktuellen Regelungen sind noch bis Ende Juni 2026 gültig, am 1. Juli treten mit der Reform des Bürgergelds hin zum Grundsicherungsgeld neue Regelungen in Kraft. Wer Fördermaßnahmen abbricht oder sich nicht bewirbt, ist dann unter anderem von höheren Kürzungen als bisher betroffen. Auch bei versäumten Terminen drohen härtere Sanktionen. Der Anspruch auf Leistungen kann teilweise komplett entfallen, beispielsweise bei Nichterreichbarkeit. Dies betrifft auch die Übernahme der Mietkosten.

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