FRANKFURT A. M. Es ist gar nicht so lange her, da war die Welt von Jürgen Emig noch in Ordnung. 120 000 Euro verdiente der Journalist als Sportchef des Hessischen Rundfunks im Jahr, gut eine halbe Million hatte er auf der hohen Kante, der überwiegende Teil davon lag auf Konten im Ausland. Mit seiner Frau und den beiden Söhnen bewohnte er ein großzügiges Haus in feiner Lage, Schätzwert anderthalb Millionen Euro. Der selbstbewusste und nicht uneitle Emig genoss seine Popularität, die er sich all die Jahre hindurch als ARD-Reporter auf großen Sportereignissen wie Olympia und Tour de France erarbeitet hatte.Man konnte sich gut vorstellen, dass Jürgen Emig am vergangenen Donnerstag an diese goldenen Zeiten dachte, als er mit gesenktem Blick und fast regungslos in der Anklagebank des Frankfurter Landgerichts saß. Gerade war der 63-jährige Journalist zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Wegen Bestechlichkeit, Untreue und Beihilfe zur Bestechung. Emig ist der erste leitende ARD-Redakteur, der wegen Korruption vor Gericht gestanden hat. Er wird nicht der letzte sein: Schon bald beginnt in Leipzig der Prozess gegen den ehemaligen Sportchef des Mitteldeutschen Rundfunks, Wilfried Mohren. Ihm wird Bestechlichkeit vorgeworfen. Mohren hatte sich von Emig in einige Geschäfte einbinden lassen und dafür einen sechsstelligen Betrag kassiert.In seiner Urteilsbegründung ließ der Vorsitzende Richter Christopher Erhard keinen Zweifel daran, dass Emig in seinem Prozess vor dem Frankfurter Landgericht noch gut weggekommen ist: Angesichts des Schadens, den er verursacht und des "hohen Maßes an krimineller Energie", die er an den Tag gelegt habe, wäre ein Strafrahmen von bis zu elf Jahren möglich gewesen. "Sie haben nicht aus Not gehandelt und wurden nicht von anderen verleitet", sagte Richter Erhard zu Emig. "Alles, was hier passiert ist, haben Sie sich ausgedacht und umgesetzt."Die Haftstrafe für den prominenten Journalisten markiert den Tiefpunkt eines beispiellosen Karriereabsturzes. Der begann im Frühjahr 2004, als erste Zeitungsartikel mit Korruptionsvorwürfen gegen Emig erschienen. Darin hieß es, der Journalist habe sich von regionalen Sportveranstaltern dafür bezahlen lassen, dass er über deren Wettkämpfe in den von ihm verantworteten Sendungen berichten lässt. Auch solle Emig Gelder, die für seinen Sender bestimmt waren, in die eigene Tasche umgeleitet haben.Emig reagierte damals zunächst mit Gegendarstellungen, ließ sich dann aber von seinem Posten als Sportchef des Hessischen Rundfunks entbinden, um - wie er in einer Erklärung verbreitete - Schaden von sich und dem Sender abzuwenden. Schon ein Jahr später aber, im Sommer 2005, war dieser Schaden endgültig eingetreten: Die Staatsanwaltschaft nahm Emig für mehrere Wochen in Untersuchungshaft. Der Journalist legte dort ein Teilgeständnis ab, woraufhin ihm der Hessische Rundfunk eine so genannte Verdachtskündigung aussprach.Die Kündigung ist noch nicht rechtswirksam, das Hessische Landesarbeitsgericht wollte mit einer Entscheidung darüber noch bis zum Abschluss des Strafverfahrens warten. Nach dem Urteilsspruch vom Donnerstag dürften Emigs Aussichten in dem Kündigungsverfahren aber erheblich gesunken sein.Daran wird auch die von seinem Verteidiger angekündigte Revision vor dem Bundesgerichtshof wenig ändern. Denn die vom Landgericht festgestellten Pflicht- und Gesetzesverstöße Emigs sind so schwerwiegend, dass sie eine Kündigung durchaus rechtfertigen könnten.Richter Erhard sprach in seiner Urteilsbegründung von einem "Konglomerat aus erlaubtem und verbotenem Tun", das Emig praktiziert habe. Für den finanziell klammen Hessischen Rundfunk hatte der Journalist bei Sportveranstaltern sogenannte Beistellungen eingeworben, eine Art Sponsoring. In der Regel handelte es sich dabei um Geldbeträge, mit denen die Fernsehberichterstattung über regionale Sportereignisse durch die Veranstalter mitfinanziert wurde. Im Prozess rechnete Emig vor, dass er für den Hessischen Rundfunk über die Jahre hinweg rund zwanzig Million Euro an Drittgeldern akquiriert habe.Emig sei von seinem Arbeitgeber nicht dazu gezwungen worden, diese Beträge einzuwerben, stellte das Gericht fest. "Aber das Geld hat der Hessische Rundfunk natürlich gern genommen." Für den umtriebigen Journalisten, der seit 1987 Sportchef des Senders war, zahlte sich diese Geldbeschaffung gleich doppelt aus. Zum einen war er bei seinen Vorgesetzten sehr gut angesehen; zum anderen ließ der Sender ihm in einem Maß freie Hand, dass Emig gar nicht mal besonders trickreich vorgehen musste, um hohe Geldbeträge in die eigenen Taschen zu wirtschaften.Wie das funktionierte, wurde an den neun Verhandlungstagen seit Anfang August deutlich. Demnach war stets eine Marketingagentur zwischengeschaltet, wenn Emig als Sportchef des Hessischen Rundfunks Sponsoring-Verträge zwischen Veranstaltern und seinem Sender abschloss. Die Agentur hieß SMP und gehörte laut Handelsregisterakte Herbert Frahm - Präsident des Deutschen Tanzsportverbandes und ein guter Freund der Familie Emig. Tatsächlich aber agierte Frahm nur als Treuhänder. Er war die Fassade, hinter der sich die wahren Nutznießer von SMP verbargen: Jürgen Emig und seine Ehefrau. In dem Frankfurter Prozess kam Herbert Frahm als Mitangeklagter mit einer Bewährungsstrafe davon.Auf Emigs Veranlassung hin bezahlten Firmen dafür, dass die Kameras bei Sportsendungen ihre Logos ins Bild brachten. Vereine kauften sich bei ihm Live-Übertragungen, damit ihre Werbepartner nicht nur in zusammengeschnittenen Kurzberichten auftauchen. Einmal reichte ein Uhren-Produzent Geld herüber, damit sein Name bei einem Radrennen in den Einblendungen der Fahrzeiten auftauchte, obgleich die Zeitnahme bei diesem Wettkampf durch Uhren einer anderen Marke erfolgte. Emig überredete sogar Gemeinden und Kleinstädte, dafür zu zahlen, dass die Reporter bei Radrennen ein paar lobende Sätze über die im Bild auftauchende Kommune verloren.Im Prozess nannte Emig das "einen progressiven Ansatz" beim Sponsoring. Schließlich sei er viel herumgekommen, Tour de France, der Giro, die Flandern-Rundfahrt. "Da habe ich mir genau angeschaut, wie die das machen mit der Kameraplatzierung vor Werbepartnern und dem Präsentieren von Sponsoren", sagte er. Dass er etwas Strafwürdiges getan habe, sei ihm nicht bewusst gewesen. Schließlich gehöre diese Art der "Einwerbung von Drittmitteln" in der ARD praktisch zum System, so Emig.Ein solches System mochte das Gericht aber nicht erkennen. "Der Hessische Rundfunk war nicht Täter, sondern Opfer", sagte Richter Erhard. Wenn man schon von einem System sprechen wolle, dann vom "System Emig".Dieses System drückte sich zum einen darin aus, dass das Geld, das der Journalist offiziell für seinen Sender einwarb, nicht vollständig bei der ARD-Anstalt ankam. Neben der üblichen Vermittlungsgebühr von 15 bis 20 Prozent, die Marketingagenturen bei Vertragsabschlüssen in Rechnung stellen, behielt die SMP in einigen Fällen Sponsorengeldern einfach ein, die eigentlich für den Hessischen Rundfunk gedacht waren. Im Prozess, der sich aus Verjährungsgründen auf Vorgänge aus den Jahren 2002 bis 2004 beschränkte, bezifferte das Gericht die auf diese Weise veruntreute Summe auf insgesamt rund 300 000 Euro.Zum "System Emig" gehörte es laut Gericht aber auch, dass der Journalist Druck auf Firmen und Veranstalter ausübte, Sponsoringverträge mit dem Hessischen Rundfunk ausschließlich über die Agentur SMP abzuschließen. Dabei habe er seine eigene Nutznießerschaft an der Firma sowohl den Sponsoren als auch dem Sender gegenüber verschleiert. "Die Firma SMP ist von Herrn Emig im eigenen finanziellen Interesse bevorzugt worden", sagte Richter Ehrhard und bescheinigte dem Angeklagten "ein ziemlich dreistes Vorgehen".Doch auch wenn das Gericht den Hessischen Rundfunk vornehmlich als Opfer der kriminellen Machenschaften Emigs sieht - so ganz aus der Mitverantwortung wollte es den Sender nicht entlassen. Die Kontrolle in der ARD-Anstalt habe nicht ausgereicht, sagte der Richter. Zwar gebe es keine Anzeichen dafür, dass man im Falle von Emig und SMP bewusst weggeschaut habe. Aber es habe schon "Versäumnisse von Gewicht" gegeben. So sei man Anhaltspunkten für eine Nähe zwischen der Agentur und dem Sportchef nicht konsequent genug nachgegangen. "Da ist was schief gelaufen", sagte der Richter.Schief gelaufen ist nach Überzeugung des Gerichts aber auch der Umgang des Hessen-Senders mit den von Emig bei Firmen und Veranstaltern eingeworbenen Geldern. Zwar sei eine finanzielle Unterstützung von Sportübertragungen zulässig - nur muss sie als Sponsoring erkennbar sein. Der Hessische Rundfunk hätte in den betroffenen Sendungen also die Geldgeber nennen müssen, rügte das Gericht. "Das schreibt der Rundfunk-Staatsvertrag nun einmal so vor", sagte Richter Erhard. Schließlich gehe es den Veranstaltern mit ihren Zahlungen an den Hessischen Rundfunk nicht um Mäzenatentum, sondern ausschließlich um die eigenen wirtschaftlichen Interessen.Am Ende seiner knapp zweistündigen Urteilsbegründung wandte sich der Richter indirekt Emigs Journalistenkollegen zu. Aufgabe des Rechtsstaates sei es auch, die Lauterkeit bestimmter Stellen und Aufgaben zu schützen, sagte Ehrhard. Dazu gehörten auch die Medien und deren Informationsauftrag. "Wer sich für eine falsche oder herausgehobene Berichterstattung kaufen lässt, muss wissen, dass dies ein strafwürdiges Verhalten ist." Auch das solle mit dem Urteil gegen Emig deutlichgemacht werden.------------------------------"Jürgen Emig hat die Rundfunkfreiheit verraten und redaktionelle Entscheidungen verkauft." Staatsanwalt Michael Loer------------------------------Foto: Ein Bild aus besseren Tagen: Jürgen Emig als Fußballreporter zu Beginn der Bundesliga-Saison 1999/2000.
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