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Auslieferungs-Prozess in London: Julian Assange fehlt offenbar aus gesundheitlichen Gründen

Der Londoner High Court berät über die Auslieferung des Wikileaks-Gründers Assange an die USA. Es könnte sein letztes Gerichtsverfahren in Großbritannien sein.

Team News Maria Windisch AFP/maw
2 Min
Wikileaks-Gründer Julian Assange

Wikileaks-Gründer Julian Assange

© Daniel Leal/AFP

In Großbritannien geht das juristische Tauziehen um die Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange an die USA am Dienstag (11.30 Uhr MEZ) in die womöglich letzte Runde. Der Londoner High Court überprüft in einer zweitägigen Anhörung die Entscheidung eines Richters vom vergangenen Juni. Dieser hatte es Assange verweigert, gegen seine Auslieferung in Berufung zu gehen.

Das Gericht soll nun endgültig darüber entscheiden, ob in Großbritannien alle Rechtsmittel für Assange ausgeschöpft sind – oder ob er weiter vor britischen Gerichten gegen seine Auslieferung vorgehen darf.

Prozess in England: Julian Assange wird nicht vor Ort sein

Die Anklagebank bleibt an diesem Prozesstag allerdings leer. Wie das Team um Assange in dem sozialen Netzwerk X am Dienstag erklärte, würde es seine Gesundheit nicht zulassen, am Prozess teilzunehmen. Wortwörtlich heißt es demnach vom offiziellen Wikileaks-Account: „Julian Assange kann wegen seines schlechten Gesundheitszustands heute nicht zu seiner entscheidenden Gerichtsverhandlung erscheinen.“ Dazu postete das Team ein Porträt von Assange mit dem Schriftzug „Julian Assange, politischer Gefangener“.

Sollte sein Einspruch abgelehnt werden, würde das Auslieferungsverfahren beginnen. Assanges Unterstützer haben für diesen Fall jedoch angekündigt, auch noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Assange wird in den USA beschuldigt, ab 2010 rund 700.000 vertrauliche Dokumente über militärische und diplomatische Aktivitäten der USA veröffentlicht zu haben. Die Papiere enthielten brisante Informationen über die US-Einsätze vor allem im Irak und in Afghanistan, unter anderem über die Tötung von Zivilisten und die Misshandlung von Gefangenen. Im Falle einer Verurteilung droht dem 52-jährigen Australier eine jahrzehntelange Haftstrafe.

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