Die Justizminister der Länder haben sich für eine deutliche Einschränkung des strafrechtlichen Sonderschutzes von Politikern vor Beleidigung ausgesprochen. Spitzenpolitiker sollen nach dem Willen der Minister künftig nicht mehr von Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs (StGB) erfasst werden.
Auf Antrag Sachsens und Baden-Württembergs beschloss die Justizministerkonferenz in Hamburg, den Anwendungsbereich der Vorschrift auf kommunale Amts- und Mandatsträger zu beschränken. Das teilten das Sächsische Staatsministerium der Justiz und das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg am Freitag in einer gemeinsamen Mitteilung mit. Über eine entsprechende Gesetzesänderung müsste der Bundestag entscheiden.
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Schutz von Kommunalpolitikern besonders wichtig
Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert erklärte, für Spitzenpolitiker brauche es keine Sonderregelung im Strafrecht. Kritik an Regierenden müsse in einer Demokratie grundsätzlich möglich bleiben. Kommunalpolitiker hingegen verdienten besonderen Schutz, da sie sich häufig ehrenamtlich engagierten und unmittelbaren Anfeindungen ausgesetzt seien.
Baden-Württembergs Justizminister Moritz Oppelt sagte, Spitzenpolitiker müssten eine harte Auseinandersetzung aushalten und benötigten die in Paragraf 188 StGB vorgesehene automatische Strafverfolgung nicht. Man solle sich auf die Grundidee der Vorschrift zurückbesinnen, Kommunalpolitiker zu schützen. Beide Minister verwiesen zudem auf die Belastung der Justiz. Staatsanwaltschaften und Gerichte hätten Dringenderes zu tun, so Oppelt.
Öffentliche Kritik an Politikern muss erlaubt sein
Der Anwendungsbereich von Paragraf 188 StGB war 2021 mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität auch auf Beleidigungen ausgeweitet worden. Die Vorschrift sieht einen um ein Jahr höheren Strafrahmen vor als die einfache Beleidigung nach Paragraf 185 StGB. Zudem können Taten auch ohne Antrag des Geschädigten verfolgt werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Nach Angaben des Beschlusses habe die Einführung der Politikerbeleidigung in der Praxis zu Unsicherheiten über die Reichweite der Regelung geführt. Dass die Beleidigung auch ohne Strafantrag verfolgt werde, könne den Eindruck erwecken, der Staat sanktioniere öffentliche Kritik an Regierenden besonders streng.
Beleidigungen gegen Friedrich Merz waren Auslöser
Hintergrund der Debatte sind mehrere Verfahren im Zusammenhang mit Beleidigungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Erst Anfang Juni hatte das Amtsgericht Öhringen einen Facebook-Nutzer per Strafbefehl zu 30 Tagessätzen verurteilt, der Merz als „Lügenfritz“ und „Verbrecher“ bezeichnet hatte. Das hatte die Staatsanwaltschaft Heilbronn mitgeteilt.
Weitere Verfahren waren nach einem Besuch des Kanzlers in Heilbronn im Oktober 2025 eingeleitet, viele davon jedoch eingestellt worden.
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