Der Mann, der im vergangenen Winter einen Kältebus der Berliner Stadtmission in Brand gesetzt hat, muss nicht ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Berlin jetzt entschieden. Grund hierfür soll der Gesundheitszustand des Täters sein.
Was das Landgericht Berlin entschieden hat
Das Gericht hat angeordnet, dass der Mann dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.
Eine reguläre Haftstrafe steht damit nicht im Raum. An deren Stelle tritt die geschlossene psychiatrische Unterbringung.
Warum der 43-Jährige als schuldunfähig gilt
In der Begründung heißt es laut Gericht, der Mann sei zum Tatzeitpunkt aufgrund einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig gewesen.
Schuldunfähigkeit bedeutet vereinfacht: Wer eine Tat begeht, dabei aber krankheitsbedingt das Unrecht nicht erkennen oder sein Handeln nicht steuern kann, wird dafür strafrechtlich nicht wie ein schuldfähiger Täter belangt.
An die Stelle der Strafe kann in solchen Fällen die Unterbringung treten – so wie hier vom Landgericht Berlin angeordnet.
Was zur Brandstiftung am Kältebus bekannt ist
Der Brandanschlag ereignete sich nach Angaben des Gerichts im vergangenen Winter. Betroffen war ein Kältebus der Berliner Stadtmission. Der Mann übergoss den Bus mit einer Flüssigkeit und zündete ihn an. Diese Tat hat er eingeräumt.
Damit ist der zentrale Ablauf durch das Geständnis und die gerichtlichen Feststellungen gedeckt.
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